Die Datenschutzbeauftragte wird von der Hochschule bestellt und berät die Hochschule und deren Mitglieder und Angehörige in Datenschutzangelegenheiten.
Die gewählte Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Einbeziehung frauenrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule hin.
Der Ombudsmann berät als Vertrauensperson die Angehörigen der FH Bielefeld, die über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informieren und prüft den Sachverhalt nach pflichtgemäßem Ermessen.