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Gleichstellungskommission

 

Gleichstellungskommission im Sinne § 24 Abs. 2 HG

Grundordnung der FH Bielefeld vom 5.12.2007 § 10 Gleichstellungskommission

Zur Beratung und Unterstützung der Hochschule und der Gleichstellungsbeauftragten wird eine Gleichstellungskommission durch den Senat gewählt und bestellt. Sie besteht aus acht Mitgliedern, darunter maximal vier männliche, und der Gleichstellungsbeauftragten, die ebenfalls stimmberechtigt ist.

Die Gleichstellungskommission ist dem Senat zugeordnet und hat die Aufgaben,

  • Kandidatinnen für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten zu finden,
  • die Gleichstellungsbeauftragte zu beraten und zu unterstützen,
  • die Aufstellung und Einhaltung der Frauenförderpläne zu überwachen,
  • an der internen Mittelvergabe mitzuwirken,
  • Beschlussvorschläge für den Senat vorzubereiten,
  • zu Widersprüchen der Gleichstellungsbeauftragten (§ 19 LGG) Stellung zu nehmen.


Vorsitzende der Gleichstellungskommission:
Anke Behnke, Mitarbeiterin

Stellvertretender Vorsitzender:
Michael Koltermann, wissenschaftlicher Mitarbeiter

Übrige Mitglieder:
Claudia Drössler, Studentin
Dr. Karl-Ulrich Kettner, Professor
Dr. Susanne Nienaber, Professorin
Karin Rietenberg, Mitarbeiterin
Kirsten Rudgalwis, wissenschaftliche Mitarbeiterin
Claudia Röhling, Studentin
Hildegard Schumacher-Grub, Gleichstellungsbeauftragte


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