Aktuelles
06.12.2011
Härtefallregelung Information aus dem Prüfungsausschuss
Verlängerung bei AbschlussarbeitenWenn Sie den zeitlichen Rahmen überschreiten, der in der Prüfungsordnung als mögliche Verlängerung vorgesehen ist, befinden Sie sich in der Situation, dass Sie eine Ausnahme aufgrund eines Härtefalls beantragen.
Der Prüfungsausschuss hat beschlossen, dass im Falle der Inanspruchnahme der Härtefallklausel der Nachweis über das Bestehen eines Härtefalls von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zu erbringen ist. Mehr
24.06.2011

