Häufig gestellte Fragen
- Welche Studiengänge bietet der Fachbereich Sozialwesen an?
- Wie und wo bewerbe ich mich um einen Studienplatz?
- Gibt es einen NC (Durchschnittsnote)?
- Kann ich auch ohne den NC zu erreichen einen Studienplatz bei Ihnen bekommen?
- Wann ist Bewerbungsschluss?
- Wann ist die Einschreibung?
Fragen zu den Studienkosten
Fragen zu den Praktika
- Muss ich vor dem Studium bereits ein Praktikum abgeleistet haben?
- Wo kann ich das Grundpraktikum ableisten?
- Wie finde ich eine Praxisstelle?
- Finden Praktika im Studium statt?
- Ist nach dem Studium ein Berufspraktisches Jahr erforderlich?
Fragen zum Studienbeginn
- Wann beginnt mein Studium?
- Wo muss ich am ersten Tag hin?
- Muss ich mich für Seminare anmelden?
- Wann erscheint der Studienführer bzw. der Veranstaltungsplan?
Fragen zu Prüfungen und Abschluss
- Wann kann ich meine erste Prüfung und wann alle weiteren machen?
- Welche Prüfungsformen gibt es ?
- Welche Berufsbezeichnung erhalte ich?
Fragen zum Studiengangwechsel
- Ich studiere an einer anderen Hochschule, möchte aber an die FH wechseln - geht das?
- Ich studiere am Fachbereich und möchte den Studiengang wechseln - geht das?
Fragen zum Wohnen und Leben in Bielefeld
- Wo kann ich wohnen?
- Wer betreut meine kleinen Kinder?
- An wen wende ich mich, wenn ich nicht mehr weiter weiß?
Welche Studiengänge bietet der Fachbereich Sozialwesen an?
Der Fachbereich bietet zwei Bachelor-Studiengänge an - Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit. Bewerben können Sie sich 2x im Jahr, denn wir beginnen im Sommer wie auch im Winter. Der Masterstudiengang Angewandte Sozialwissenschaften wird nur zum Wintersemester angeboten.
Detaillierte Informationen zu den Bachelor- und Masterstudiengängen finden Sie hier Studieren bei uns.
Wie und wo bewerbe ich mich um einen Studienplatz für die Bachelor-Studiengänge?
Nähere Informationen zur Bewerbung für die Bachelor-Studiengänge erhalten Sie hier.
Die Bewerbung für den konsekutiven Master-Studiengang Angewandte Sozialwissenschaften richten Sie bitte direkt an den Dekan des Fachbereiches Sozialwesen.
Gibt es einen NC?
Ja, Auswahlkriterien für die Zulassung zum Studium sind die Durchschnittsnote der Fachhochschulreife oder des Abiturs sowie die Wartezeit. Diese Kriterien stehen nicht bereits im Vorfeld fest, sondern werden jeweils auf Grundlage der eingegangenen Bewerbungen ermittelt. So ergibt sich, dass sich der NC im Studiengang Soziale Arbeit in der Regel zwischen 1,9 und 2,5 bewegt und im Studiengang Pädagogik der Kindheit zwischen 2,2 und 2,7. Die Wartezeit umfasst etwa 15 Wartesemester.
80% der Studienplätze werden nach dem NC vergeben, 20% nach der Wartezeit.
Weitere Informationen finden Sie unter www.fh-bielefeld.de/studium/bewerbung.
Kann ich auch ohne den NC oder die Wartezeit zu erreichen einen Studienplatz bei Ihnen bekommen?
Dieses ist z.B. durch das Nachrückverfahren möglich, wenn zugewiesene Plätze nicht in Anspruch genommen werden. Und zum andern können Sie auf Glück setzen, indem Sie am unkomplizierten Losverfahren teilnehmen. Ein Losverfahren wird durchgeführt, wenn nach Abschluss aller Nachrückverfahren noch Studienplätze verfügbar sind oder Studienplätze durch Exmatrikulationen von neu eingeschriebenen Studierenden wieder frei werden. Schicken Sie Ihre Bewerbung zum Losverfahren für einen Platz zum jeweiligen Sommer- oder Wintersemester als einfache Postkarte oder als e-Mail mit Ihrem gewünschten Studiengang sowie Ihren Kontaktdaten (incl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse) an das Studierendensekretariat.
Weitere Informationen zum Losverfahren erhalten Sie unter folgendem Link: www.fh-bielefeld.de/studium/bewerbung/losverfahren.
Wann ist bei Ihnen Bewerbungsschluss?
Zum Wintersemester ist es immer der 15. Juli, zum Sommersemester der 15. Januar, jeweils bis 24 Uhr.
Für BewerberInnen ohne Hochschulreife gelten besondere Termine und Bedingungen mehr
Wann ist Einschreibung?
Die Einschreibung findet in mindestens zwei Phasen statt, d.h. nach dem Hauptverfahren, dem Nachrückverfahren sowie gegebenenfalls nach dem Losverfahren. Die erste beginnt ca. 3 Wochen nach Bewerbungsende. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Studierendensekretariat.
Über das LSF (online-Servic des Prüfungsamtes) der Fachhochschule Bielefeld haben Sie die Möglichkeit, den aktuellen Stand Ihrer Online-Bewerbung abzufragen, siehe http://www.fh-bielefeld.de/studium/bewerbung/status.
Haben Sie einen Studienplatz erhalten, werden Sie durch das Studierendensekretariat über das weitere Vorgehen in Bezug auf die Einschreibung informiert.
Bei Fragen rund um Bewerbung, Einschreibung und Wechsel wenden Sie sich bitte vormittags an das Studierendensekretariat der Fachhochschule Bielefeld.
Kontakt:
Kurt-Schumacher-Str. 6, 33615 Bielefeld, Raum 9, Gebäude D
e-Mail: studierendensekretariat@fh-bielefeld.de
Wie hoch sind die Studienkosten?
Alle Studierenden zahlen vor Beginn jedes Semesters einen Semesterbeitrag von ca. 240 EUR. Dieser ermöglicht günstiges, aber gutes Essen in der Mensa sowie eine kostenlose Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs in ganz NRW mit dem Semesterticket.
Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Studienfinanzierung ist Frau Gaul in der Zentralen Studienberatung.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Für Studierende mit gering verdienenden Eltern gibt es das sog. BaFöG nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz. BAFöG-Beratung findet im BaFöG-Amt in der Uni, im Sozialreferat des ASTAs der Fachhochschule und der Universität sowie über die Studienfinanzierungsberater/in der Fachhochschule (s.o.) statt.
Sie können sich Ihr BaFöG auch online selbst ausrechnen hier.
Muss ich vor dem Studium bereits ein Praktikum abgeleistet haben?
Ja, Voraussetzung für die Einschreibung in beiden Bachelor-Studiengängen ist neben der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur, Fachhochschulreife) ein dreimonatiges Grundpraktikum in Vollzeit im Bereich der praktischen sozialen Arbeit bzw. in der pädagogischen Praxis mit Kindern. Den Nachweis über Ihr Grundpraktikum legen Sie bitte nach Erhalt des Studienplatzes bei der Einschreibung dem Studierendensekretariat vor.
Sollten Sie einen Abschluss als ErzieherIn oder eine ähnliche Qualifikation (z.B. HEP) haben oder ein minderjähriges Kind erziehen, kann dieses als Grundpraktikum anerkannt werden. Dieses kann auch für ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr), eine Au-Pair-Tätigkeit, für Zivildienstleistende oder AbsolventInnen einer FOS Soziales gelten, was aber immer im Einzelfall im Praxisreferat geprüft wird. Dies gilt auch für Auslandspraktika.
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Wo kann ich das Grundpraktikum ableisten?
Sie können es in allen öffentlichen, freien und privaten Einrichtungen ableisten, sofern Sie dort im Bereich sozialarbeiterischer, sozialpädagogischer oder heilpädagogischer Tätigkeiten (für das Studium der Sozialen Arbeit) bzw. pädagogischer Tätigkeiten mit Kindern (für das Studium der Pädagogik der Kindheit) eingesetzt werden und ein fachliche Anleitung gewährleistet ist.
Für den Studiengang Pädagogik der Kindheit können dieses z.B. Tageseinrichtungen für Kinder, Grund- und Sekundarschulen, Familienzentren oder offene Kinder- und Jugendarbeit sein.
Für den Studiengang Soziale Arbeit sind es beispielsweise Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, der Schulsozialarbeit, der klinischen Sozialarbeit, der Sozialen Arbeit mit älteren Menschen oder mit Menschen mit Behinderungen.
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Wie finde ich eine Praxisstelle?
Ihre Praxisstelle können Sie sich selbst aussuchen. Zur Hilfestellung gibt es eine Adressdatenbank aller sozialen Einrichtungen, die in den letzten 3 Jahren PraktikantInnen des Fachbereichs Sozialwesen beschäftigt haben bzw. hatten. Anregungen und Hilfe finden Sie selbstverständlich im Praxisreferat.
Für Studierende und Alumni-Mitglieder bietet der Fachbereich eine Praxisbörse mit aktuellen Praxisstellen-Angeboten an. Die Anmeldung erfolgt über Ihren Benutzernamen und Ihr Kennwort.
Finden Praktika im Studium statt?
Ja. Während des Studiums leisten Sie zwei studienbegleitende Praktika ab: das erste (P1) dauert 30 Arbeitstage und wird im Zeitraum des 1. und 2. Semesters absolviert, das zweite (P2) zwischen dem 3. und 5. Semester. Letzteres umfasst 60 Arbeitstage.
Ist nach dem Studium ein Berufspraktisches Jahr erforderlich?
Ja. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung benötigen Sie ein Berufspraktisches Jahr, um die Staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/in bzw. Kindheitspädagog/e/in zu erhalten. In Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Befreiung gestellt werden. Diese und alle weiteren Fragen rund um die Praktika klären Sie bitte mit dem Praxisreferat.
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Ihr Studium beginnt mit der Einführungswoche für Erst-Studierende, die vom Tutorium organisiert und durchgeführt wird. Diese findet für das Sommersemester in der Regel in der 3. März-Woche und für das Wintersemester in der Regel in der letzten September-Woche jeweils von Montag bis Donnerstag statt.
Die Einführungswoche ist in jedem Fall zu empfehlen, weil Sie hier eine Menge Informationen über die Studiengänge, über den Studienablauf, über die Erstellung des Stundenplans, über Beratungsmöglichkeiten und vieles mehr erhalten. Das Programm der Woche erscheint Anfang März bzw. Anfang September online auf der Homepage unseres Fachbereiches.
Wo muss ich am ersten Tag hin?
Treffpunkt ist das Gebäude C, Raum 136 (unser Theaterlabor) in der ersten Etage.
Muss ich mich für Seminare anmelden?
Die meisten Seminare sind offene Angebote, zu denen Sie zu den im Studienführer angegebenen Zeiten einfach hingehen können. Daneben gibt es einige teilnehmerbegrenzte Seminare, für die eine Anmeldung erforderlich ist. Auch dieses ist in den Seminarankündigungen im Studienführer entsprechend vermerkt. Das Anmeldeverfahren wird in der Einführungswoche erläutert, danach können Sie sich dann für die entsprechenden Seminare anmelden.
Wann erscheint der Studienführer bzw. der Veranstaltungsplan?
Der Veranstaltungsplan erscheint in der Regel Ende Februar bzw. Ende August.
Wie sieht es mit dem Stundenplan aus?
An unserem Fachbereich gibt es keinen vorgegebenen Stundenplan, sondern Sie stellen sich ihn anhand der vorgeschriebenen Semesterwochenstunden (SWS) in den jeweiligen Modulen selbst zusammen. Wie das funktioniert, wird auch Thema der Einführungswoche sein.
Muss ich mir vor Beginn des Studiums Bücher anschaffen?
Es ist kein "Muss". Wer möchte, kann sich Grundlagenliteratur zur Sozialen Arbeit oder Kindheitspädagogik anschaffen oder auch in unsere Bibliothek gehen, um sich diese auszuleihen. Spätestens durch die Seminarausschreibungen im Studienführer oder in den Seminaren selber erhalten Sie konkrete Literaturhinweise.
Wann kann ich meine erste Prüfung und wann alle weiteren machen?
Bachelor-Studierende machen Modulprüfungen. Wenn die erforderlichen Semesterwochenstunden (SWS) pro Modul studiert und die Prüfungsvorleistungen (1-2 je nach Modul) erbracht wurden, können Sie sich zur Modulprüfung anmelden. Für M1 ist keine gesonderte Prüfung nötig, da hier Prüfungsvorleistung und Prüfungsleistung identisch sind.
Erst ab Modul 6 brauchen Sie zur Prüfungsanmeldung den Nachweis über erfolgreich abgelegte Modulprüfungen in M1, M2 und in einem Modul aus M3-M5 (siehe auch Modulkatalog und Prüfungsordnung). Eine Orientierung bietet auch unser Vorschlag (keine Vorschrift!) zum Studienverlauf sowie die Infobriefe des Prüfungsamtes über fboard.
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Welche Prüfungsformen gibt es?
Eine Modulprüfung kann in folgenden Formen stattfinden:
- als Klausur mit einer Bearbeitungszeit von maximal drei Stunden
- als mündliche Prüfung von maximal dreißig Minuten Dauer
- als schriftliche Hausarbeit
- als Performanzprüfung, d.h. als Aufgabenstellung, bei der durch Verknüpfung praktischer und theoretischer Anteile eine Fähigkeit aktuell entwickelt und verwirklicht wird.
Die Vorbereitung für diese Prüfung ist je nach Modul und PrüferIn unterschiedlich - empfehlenswert ist die Teilnahme an den (Wahl-)Pflichtseminaren möglichst vieler Lehrenden und natürlich die Lektüre der Standardliteratur zu den abgesprochenen Themen - also: lesen lesen lesen. Klären Sie unbedingt und offen(herzig) die Einzelheiten in den Sprechstunden mit der PrüferIn. Vorbereitende Unterstützung finden Sie zudem in verschiedenen Lerngruppen des Tutoriums.
Welche Berufsbezeichnung erhalte ich?
- Studierende des Bachelorstudiengangs Pädagogik der Kindheit:
BA Kindheitspädagoge/Kindheitspädagogin - Bachelor of Arts - Studierende des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit:
BA Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin - Bachelor of Arts
Ich studiere an einer anderen Hochschule, möchte aber an die FH Bielefeld wechseln - geht das?
Ja, unter bestimmten Bedingungen ist es möglich. Wenden Sie sich dazu bitte an das Studierendensekretariat und reichen dort ihre Bewerbung ein. Wenn es nach der Einschreibung um die Anerkennung von Prüfungsleistungen und Einstufung geht, wenden Sie sich bitte an die Prüfungsausschussvorsitzende des Fachbereichs Sozialwesen.
Kann ich am Fachbereich Sozialwesen den Studiengang wechseln?
Ja, auch ein Studiengangwechsel von Sozialer Arbeit zu Pädagogik der Kindheit oder umgekehrt ist auf Antrag innerhalb des ersten Jahres möglich. Diesen Antrag stellen Sie im Studierendensekretariat. Eine Anerkennung von einzelnen Prüfungsleistungen erfolgt dann nach der Einschreibung durch das Prüfungsamt.
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Wo kann ich wohnen?
Das Studentenwerk hilft Ihnen bei Ihrer Suche nach einem Wohnheimplatz und vermittelt private Zimmerangebote.
Studentenwerk - Bielefeld
Wer betreut meine kleinen Kinder?
Die Kindertagesstätte des Studentenwerks Bielefeld betreut in fünf altersgemischten Gruppen ganztägig Kinder im Alter zwischen 4 Monaten und 6 Jahren. Studentenwerk - KITA
Die Kindertagesstätte der Fachhochschule Bielefeld betreut in zwei Gruppen ca. 30 Kinder im Alter zwischen 4 Monaten und 6 Jahren. FH-KITA
An wen wende ich mich, wenn ich nicht mehr weiter weiß?
Wenn Sie weitere Fragen haben rund um das Studium, wenden sie sich an die Studienfachberatung des Fachbereichs oder an Ihre Tutoren und Tutorinnen.
Christiane Möcker - Dipl. Päd. / Master of Peace Studies -
Offene Sprechzeiten: mittwochs 9.00 - 11.30 Uhr
Raum 214, Gebäude C
fon: *49.521.106-7832 e-mail studienberatung.sozialwesen@fh-bielefeld.de
Psychosoziale Beratung bei Unsicherheiten, Ängsten und Problemen während des Studiums bietet auch die Zentrale Studienberatung (ZSB) an. Die Beratung erfolgt kostenlos und kann, je nach individuellem Bedürfnis, persönlich, telefonisch, schriftlich oder per e-mail stattfinden.
Die ZSB finden Sie in der
Kurt-Schumacher-Str. 6, Gebäude D, Raum 24
Leitung: N.N.
Tel. 0521/106-7879
e-Mail: studieninfo@fh-bielefeld.de
Weitere kostenlose psychosoziale Beratungsstellen sind die Zentrale Studienberatung der Uni Bielefeld - ZSB - sowie Einrichtungen in Bielefeld wie z.B. die Beratungsstelle Bethel oder die Gesellschaft für Sozialarbeit (GFS). Weitere Adressen können Sie der Tagespresse entnehmen.
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Kontakt
Christiane Möcker
Persönliche Sprechzeiten:
mittwochs: 16.00 - 18.00 Uhr
Raum 214, Gebäude C
fon: +49.521.106-7832
e-mail
studienberatung.sozialwesen@fh-bielefeld.de
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Bielefeld als Studienort
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