Häufig gestellte Fragen

Fragen zur Bewerbung

Fragen zu den Studienkosten

Fragen zu den Praktika

Fragen von Studierenden zu Prüfungen und Abschluss

Fragen zum Studiengangwechsel

Fragen zum Wohnen und Leben in Bielefeld


Welche Studiengänge bietet der Fachbereich Sozialwesen an?

Der Fachbereich bietet zwei Bachelor-Studiengänge an - Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit. Bewerben können Sie sich 2x im Jahr, denn wir beginnen im Sommer wie auch im Winter. Der Masterstudiengang Angewandte Sozialwissenschaften wird nur zum Wintersemester angeboten.
Die bisherigen Diplom-Studiengänge Sozialarbeit und Sozialpädagogik laufen im Sommersemester 2012 ohne Neuaufnahmen aus. Die Betroffenen werden rechtzeitig benachrichtigt. In Ausnahmefällen (z.B. bei Krankheit) kann die Diplomprüfung später abgelegt werden - wenden Sie sich an das Studierendensekretariat.

Detaillierte Informationen zu den Bachelor- und Masterstudiengängen finden Sie hier Studieren bei uns.

Wo und wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz für die Bachelor-Studiengänge?
Nähere Informationen zur Bewerbung für die Bachelor-Studiengänge erhalten Sie hier.
Die Bewerbung für den konsekutiven Master-Studiengang Angewandte Sozialwissenschaften richten Sie direkt an uns, den Studiengangsleiter Prof. Dr. Beelmann wolfgang.beelmann@fh-bielefeld.de.

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Gibt es einen NC?
Sie erhalten einen Studienplatz für unsere Bachelor-Studiengänge nur, wenn Sie eine bestimmte Durchschnittsnote (auch NC genannt) im Abschlusszeugnis erhalten oder längere Zeit nach dem Schulabschluss auf einen Studienplatz gewartet haben. Für das Wintersemester 2010/2011 mussten folgende Werte erreicht werden:
Soziale Arbeit: mindestens 2,2 oder 14 Wartesemester
Pädagogik der Kindheit: mindestens 2,1 oder 18 Wartesemester
Für das Sommersemester 2011 mussten folgende Werte erreicht werden:
Soziale Arbeit mindestens 2,5 oder 13 Wartesemester
Pädagogik der Kindheit: mindestens 2,6 oder 11 Wartesemester
20% aller Plätze werden nach Wartezeit und 80% nach Noten verteilt. Näheres auf dem Internetportal hochschulstart.de.

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Kann ich auch mit einer schlechteren Note bzw. ohne Wartezeit einen Studienplatz bekommen?
Dieses ist z.B. durch das Nachrückverfahren möglich, wenn zugewiesene Plätze nicht in Anspruch genommen werden, nachrücken. Und zum andern können Sie auf Glück setzen, indem Sie am unkomplizierten Losverfahren teilnehmen. Dieses findet statt, wenn Restplätze bleiben, was zumeist der Fall ist. Weitere Infos im Studierendensekretariat.

Wann ist bei Ihnen Bewerbungsschluss?
Zum Wintersemester ist es immer der 15. Juli, zum Sommersemester der 15. Januar, jeweils bis 24 Uhr.
Für BewerberInnen ohne Hochschulreife gelten besondere Termine und Bedingungen mehr

Gibt es ein Losverfahren?
In der Regel ja. Ein Losverfahren wird durchgeführt, wenn nach Abschluss aller Nachrückverfahren noch Studienplätze verfügbar sind oder Studienplätze durch Exmatrikulationen von neu eingeschriebenen Studierenden wieder frei werden. Schicken Sie Ihre Bewerbung zum Losverfahren für einen Platz zum jeweiligen Sommer- oder Wintersemester als einfache Postkarte oder als e-Mail mit Ihrem gewünschten Studiengang sowie Ihren Kontaktdaten (incl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse) an das Studierendensekretariat. Sie können sich gleich nachdem Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben bewerben. Weitere Informationen zum Losverfahren erhalten Sie nach Abschluss der Nachrückverfahren ca. Ende August für das WiSe und ca. Ende Ferbruar für das SoSe unter folgendem Link: www.fh-bielefeld.de/studium/bewerbung/losverfahren.

Wann ist Einschreibung?
Die Einschreibung findet in drei Phasen statt, die erste beginnt ca. 3 Wochen nach Bewerbungsende. Anschließend kann es für Restplätze ein Losverfahren geben. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Studierendensekretariat.

Bei Fragen rund um Bewerbung, Einschreibung und Wechsel wenden Sie sich bitte vormittags an das Studierendensekretariat der Fachhochschule Bielefeld.
Kontakt:
Kurt-Schumacher-Str. 6, 33615 Bielefeld, Raum 9, Gebäude D
e-Mail: studierendensekretariat@fh-bielefeld.de

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Wie hoch sind die Studienkosten?
Alle Studierende zahlen vor Beginn jedes Semesters einen Semesterbeitrag von ca. 200 EUR. Dieser ermöglicht günstiges, aber gutes Essen in der Mensa sowie eine kostenlose Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs in ganz NRW mit dem Semesterticket.
Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Studienfinanzierung, auch um alle Fragen zum BaFöG, ist Frau Abend in der zentralen Studienberatung.

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Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Für Studierende mit gering verdienenden Eltern gibt es das sog. BaFöG nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz. BAFöG-Beratung findet im BaFöG-Amt in der Uni, im Sozialreferat des ASTAs der Fachhochschule und der Universität sowie über die Studienfinanzierungsberater/in der Fachhochschule (s.o.) statt mehr
Sie können sich Ihr BaFöG auch online selbst ausrechnen hier.


Ich studiere an einer anderen Hochschule, möchte aber an die FH Bielefeld wechseln - geht das?
Ja, unter bestimmten Bedingungen ist es möglich. Wenden Sie sich dazu bitte an das  Studierendensekretariat und reichen dort ihre Bewerbung ein. Wenn es nach der Einschreibung um die Anerkennung von Prüfungsleistungen und Einstufung geht, wenden Sie sich bitte an die Prüfungsausschussvorsitzende des Fachbereichs, Prof. Dr. Edith Burger, Sprechstunde mi 10.00 - 11.30 Uhr.

Kann ich am Fachbereich Sozialwesen den Studiengang wechseln oder mit jemandem tauschen?
Ein Studienplatztausch zwischen Pädagogik der Kindheit und Soziale Arbeit ist auf Antrag innerhalb des ersten Jahres möglich. Diesen Antrag stellen Sie im Studierendensekretariat. Wenden Sie sich weiterhin an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Fachbereichs, Prof. Dr. Edith Burger, zur Anerkennung Ihrer bisherigen Leistungen und Einstufung ins Fachsemester.

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Muss ich vor dem Studium bereits ein Praktikum abgeleistet haben?
Ja, Voraussetzung für die Einschreibung in beiden Bachelor-Studiengängen ist neben der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur, Fachhochschulreife) ein dreimonatiges Grundpraktikum im Bereich der praktischen sozialen Arbeit bzw. in der pädagogischen Praxis mit Kindern. Einigen Bewerbergruppen - z. B. Eltern und ErzieherInnen - wird das Vorpraktikum anerkannt (siehe nächste Frage). Den Nachweis über Ihr Grundpraktikum legen Sie bitte nach Erhalt des Studienplatzes bei der einschreibung dem Studierendensekretariat vor. Näheres im Praxisreferat des Fachbereichs.

Wann brauche ich kein Vorpraktikum vor Beginn des Studiums mehr zu machen?
Sollten Sie einen Abschluss als ErzieherIn oder eine ähnliche Qualifikation (z.B. HEP) haben oder ein minderjähriges Kind erziehen, kann dieses als Grundpraktikum anerkannt werden. Dieses kann auch für ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr), eine Au-Pair-Tätigkeit, für Zivildienstleistende oder AbsolventInnen einer FOS Soziales gelten, was aber immer im Einzelfall im Praxisreferat geprüft wird. Dies gilt auch für Auslandspraktika.

Wie finde ich eine Praxisstelle?
Um das Vorpraktikum und die Praxisstellen für die beiden studienbegleitenden Praktika kümmern Sie sich selbst. Zur Hilfestellung gibt es eine Adressdatenbank aller sozialen Einrichtungen, die in den letzten 3 Jahren PraktikantInnen des Fachbereichs Sozialwesen beschäftigt haben bzw. hatten. Anregungen und Hilfe finden Sie selbstverständlich im Praxisreferat.
Für Studierende und Alumni-Mitglieder bietet der Fachbereich eine Praxisbörse mit aktuellen Praxisstellen-Angeboten an. Die Anmeldung erfolgt über Ihren Benutzernamen und Ihr Kennwort.

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Finden Praktika im Studium statt?
Ja. Während des Studiums leisten Sie zwei studienbegleitende Praktika ab: das erste (P1) dauert 30 Tage und wird im Zeitraum des 1. und 2. Semesters absolviert, das zweite (P2) zwischen dem 3. und 5. Semester. Es läuft über 60 Tage.

Gibt es ein Praktikum nach dem Studium?
Ja. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung brauchen Sie ein Berufspraktisches Jahr, um die Staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge bzw. Pädagoge/Pädagogin der Kindheit zu erhalten. In Ausnahmefällen kann ein antrag auf Befreiung gestellt werden. Diese und alle weiteren Fragen rund um die Praktika klären Sie bitte mit dem Praxisreferat.

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Wann kann ich meine erste Prüfung und wann alle weiteren machen?
Bachelor-Studierende machen Modulprüfungen. Wenn die erforderlichen Semesterwochenstunden (SWS) pro Modul studiert und die Prüfungsvorleistungen (1-2 je nach Modul) erbracht wurden, können Sie sich zur Modulprüfung anmelden. Für M1 ist keine gesonderte Prüfung nötig, da hier Prüfungsvorleistung und Prüfungsleistung identisch sind. Weitere Besonderheit von M1: Die Prüfungsleistung muss in schriftlicher Form, also als Hausarbeit, erfolgen.
Erst ab Modul 6 brauchen Sie zur Prüfungsanmeldung den Nachweis über erfolgreich abgelegte Modulprüfungen in M1, M2 und in einem Modul aus M3-M5. Alle vorherigen Modulprüfungen (M1-M5 und P1) können ohne Prüfungsvoraussetzung gemacht werden! (siehe auch Modulkatalog und Prüfungsordnung). Eine Orientierung bietet auch unser Vorschlag (keine Vorschrift!) zum Studienverlauf sowie die Infobriefe des Prüfungsamtes über fboard.

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Welche Berufsbezeichnung erhalte ich?

Wann spätestens muss ich Diplomprüfung machen?
Spätestens bis 31.08.2012


Werden Klausuren geschrieben?
Ja, aber nur als Modulprüfung des Moduls 5 (Recht) im Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit. In der Regel finden Prüfungen in mündlicher Form als halbstündige Prüfung mit 2 Dozenten/innen statt. Auch die schriftliche Prüfungsform in Form einer Hausarbeit ist möglich. Die Vorbereitung für diese Prüfung ist je nach Modul und PrüferIn unterschiedlich - empfehlenswert ist die Teilnahme an den (Wahl-)Pflichtseminaren möglichst vieler Lehrenden und natürlich die Lektüre der Standardliteratur zu den abgesprochenen Themen - also: lesen lesen lesen. Klären Sie unbedingt und offen(herzig) die Einzelheiten in den Sprechstunden mit der PrüferIn.

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Wo kann ich wohnen?
Das Studentenwerk hilft Ihnen bei Ihrer Suche nach einem Wohnheimplatz und vermittelt private Zimmerangebote.
Studentenwerk - Bielefeld

Wer betreut meine kleinen Kinder?
Die Kindertagesstätte des Studentenwerks Bielefeld betreut in fünf altersgemischten Gruppen ganztägig Kinder im Alter zwischen 4 Monaten und 6 Jahren. Studentenwerk - KITA
Die Kindertagesstätte der Fachhochschule Bielefeld betreut in zwei Gruppen ca. 30 Kinder im Alter zwischen 4 Monaten und 6 Jahren. FH-KITA

An wen wende ich mich, wenn ich nicht mehr weiter weiß?
Wenn Sie weitere Fragen haben rund um das Studium, wenden sie sich an die Studienfachberatung des Fachbereichs oder an Ihre Tutoren und Tutorinnen.
Christiane Möcker -Dipl.Päd./Master of Peace Studies-
Offene Sprechzeiten: mittwochs 9.00 - 11.30 Uhr
Raum 214, Gebäude C
fon: *49.521.106-7832 e-mail studienberatung.sozialwesen@fh-bielefeld.de

Psychosoziale Beratung bei Unsicherheiten, Ängsten und Problemen während des Studiums bietet auch die Zentrale Studienberatung (ZSB) an. Die Beratung erfolgt kostenlos und kann, je nach individuellem Bedürfnis, persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-mail stattfinden.
Die ZSB finden Sie in der
Kurt-Schumacher-Str. 6, Gebäude D, Raum 24
Leitung: Ute Urselmann
Tel. 0521/106-7758
e-Mail: ute.urselmann@fh-bielefeld.de

Weitere kostenlose psychosoziale Beratungsstellen sind die Zentrale Studienberatung der Uni Bielefeld - ZSB - sowie Einrichtungen in Bielefeld wie z.B. die Beratungstelle Bethel oder die Gesellschaft für Sozialarbeit (GFS). Weitere Adressen können Sie der Tagespresse entnehmen.

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Kontakt

Christiane Möcker
Persönliche Sprechzeiten:
mittwochs: 09.00 - 11.30 Uhr
Raum 214, Gebäude C
fon: +49.521.106-7832
e-mail
studienberatung.sozialwesen@fh-bielefeld.de

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