Härtefallregelung Information aus dem Prüfungsausschuss

06.12.2011

Verlängerung bei Abschlussarbeiten

Liebe Studierende,

aus aktuellem Anlass möchte ich Sie darüber informieren, dass es einen Beschluss des Prüfungsausschusses vom November 2011 gibt, wonach es unter Umständen schwierig wird, die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeiten zu verlängern.

Wenn Sie den zeitlichen Rahmen überschreiten, der in der Prüfungsordnung als mögliche Verlängerung vorgesehen ist, befinden Sie sich in der Situation, dass Sie eine Ausnahme aufgrund eines Härtefalls beantragen.

Der Prüfungsausschuss hat beschlossen, dass im Falle der Inanspruchnahme der Härtefallklausel der Nachweis über das Bestehen eines Härtefalls von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zu erbringen ist. Begründet sich der Härtefall durch eine Krankheit so reicht eine einfache Krankmeldung nicht aus. Der Prüfungsausschuss kann auf die Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens bestehen.

Die aktuell gültigen Prüfungsordnungen finden Sie übrigens unter dem Punkt: "Ordnungen und Satzungen" auf der Fh-Internetseite.

Mit freundlichen Grüßen

Edith Burger

Prüfungsausschussvorsitzende