Berufspraktisches Jahr und Staatliche Anerkennung nach dem Studium
Die Fachhochschule Bielefeld hat das Berufspraktische Jahr (12 Monate) aufrechterhalten, weil es sich als qualifizierte Übergangsphase in den Berufseinstieg bewährt hat.
Ziel des Berufspraktischen Jahres ist, unter fachlicher Anleitung eine umfassende Einführung in Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit oder der Pädagogik der Kindheit zu erhalten und zunehmend zu selbständigem, eigenverantwortlichem, professionellem Handeln qualifiziert zu werden. Es soll dazu befähigen, das im Studium erworbene Wissen praktisch anzuwenden, vor dem Hintergrund des Berufsalltags und seiner spezifischen Rahmenbedingungen zu reflektieren, praktische Kenntnisse zu erweitern und die berufliche Identität weiterzuentwickeln.
Begleitet wird das Berufspraktische Jahr durch Supervisionsangebote und fachwissenschaftliche Ergänzungs- und Vertiefungsseminare an der Hochschule im Umfang von 4 Begleit- oder Blockveanstaltungen mit jeweils 2 SWS oder Fortbildungen einschlägiger Weiterbildungseinrichtungen im Umfang von 100 Fortbildungsstunden. Nach erfolgreicher Beendigung des Berufspraktischen Jahres und einem Kolloquium wird die Staatliche Anerkennung erteilt. Das Berufspraktikum ist innerhalb von drei Jahren nach der Bachelorprüfung abzuleisten.
Verkürzungen und Befreiungen vom Berufspraktischen Jahr aufgrund bisheriger einschlägiger Berufserfahrungen können möglich sein. In diesem Fall wird darum gebeten Rücksprache mit dem Praxisreferat zu halten.
Informationen und Formulare zum Berufspraktischen Jahr
Infoblatt zum Berufspraktischen Jahr
Antrag auf Zulassung zum Berufspraktischen Jahr
Infoblatt Befreiung vom Berufspraktischen Jahr
Antrag auf Befreiung vom Berufspraktischen Jahr
Infoblatt Das Berufspraktische Jahr im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit
Antrag auf Zulassung zum Berufspraktischen Jahr im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit
Antrag auf Verkürzung des Berufspraktischen Jahres
Antrag auf Fristverlängerung zu Ableistung des Berufspraktischen Jahres
Formular zum Fortbildungsnachweis
IT-Zugang für Berufspraktikanten
Staatliche Anerkennung
Nach erfolgreicher Beendigung des Berufspraktischen Jahres und eines Kolloquiums kann die Staatliche Anerkennung beantragt werden.
Ordnungen zur Staatlichen Anerkennung
Infoblatt zur Beantragung der Staatlichen Anerkennung
Antrag auf Erteilung der Staatlichen Anerkennung
Informationen für Praxisstellen und Praxisanleiter/innen hier
