Praktika
Praktika in den Bachelor-Studiengängen Pädagogik der Kindheit und Soziale Arbeit
Die praktischen Ausbildungsphasen in den Studiengängen BA Soziale Arbeit und BA Pädagogik der Kindheit setzen sich zusammen aus dem Grundpraktikum, dem Praktikum P1, dem Praxisprojekt P2 und dem Berufspraktischen Jahr.
Grundpraktikum
Für beide Studiengänge ist ein dreimonatiges Grundpraktikum Voraussetzung, um sich für das Studium einschreiben zu können.
Ziel dieses Praktikums ist einen ersten Einblick in die praktische Tätigkeit in den Feldern der Sozialen Arbeit oder Pädagogik der Kindheit zu bekommen.
Es kann in allen Einrichtungen von Trägern der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege und privaten Einrichtungen abgeleistet werden, sofern die Praktikant/in für Tätigkeiten im Bereich der praktischen Sozialen Arbeit bzw. pädagogischen Praxis mit Kindern eingesetzt werden und eine entsprechende Anleitung gewährleistet ist.
Auf das Grundpraktikum können Zeiten einschlägiger Berufsausbildung oder des Zivildienstes, eines Freiwilliges Sozialen Jahres oder Entwicklungsdienstes angerechnet werden. Zur Einschreibung benötigen Sie eine Bescheinigung der Einrichtung(en), auf der die einzelnen Tätigkeiten und der genaue Zeitraum vermerkt sind. Das Grundpraktikum kann sich aus verschiedenen Zeiten und aus unterschiedlichen Einrichtungen zusammensetzen.
Praktika im Studium
Die Module P1 und P2 ermöglichen und befördern die enge Verknüpfung von Theorie und Praxis in den Bachelor-Studiengängen. Sie stellen ein besonderes Merkmal unserer Studiengänge dar. Wissenschaftliche Kenntnisse (Fachwissen), Handlungswissen zu den spezifischen Praxisfeldern sowie Kooperations-, Vernetzungs- und Reflexionskompetenzen werden in Verbindung zu den jeweiligen Praxisfeldern der Module gesetzt.
Im Bachelor-Studiengang ist eine Praxistätigkeit von insgesamt 90 Tagen verpflichtend. Sie unterteilt sich in das Praktikum Modul P1 im Umfang von 30 Arbeitstagen in den beiden ersten Semestern und dem Projektpraxis Modul P2 im Umfang von 60 Arbeitstagen. Das P1-Praktikum wird mittels eines Begleitseminars, das sich über zwei Semester erstreckt, vor- und nachbereitet. Das P2-Praktikum ist integriert in ein P2-Praxisprojekt, welches sich über einen Zeitraum von drei Semestern erstreckt und vom 3. bis 5. Semester stattfindet.
In einigen Fällen ist eine Befreiung von dem Praktikumsmodul P1 möglich. Mehr
Informationen und Formulare zu den Praktika in den BA-Studiengängen Soziale Arbeit und BA Pädagogik der Kindheit
Rund um die Praktika
Ausbildungsvereinbarung P1
Ausbildungsvereinbarung P2
Ausbildungsvereinbarung für forschungsbezogenes P2
Infoblatt zur Befreiung P1
Antrag auf Befreiung P1
Infoblatt zu P1 und P2 Praktikum im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit
Ausbildungsvereinbarung zu P1 im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit
Ausbildungsvereinbarung zu P2 im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit
Informationen zum Berufspraktischen Jahr siehe hier.
Kontakt
Praxisreferat
FH Bielefeld
Fachbereich Sozialwesen
Kurt-Schumacher-Straße 6
33615 Bielefeld
e-mail:
praxisreferat@fh-bielefeld.de
Leitung
Dipl. Päd. Christiane Möcker
Raum 214, Gebäude C
fon 0521.106-7832
Sprechzeiten
dienstags 12.30 - 15.00 Uhr
donnerstags 9.00 - 10.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Sachbearbeitung
Christine Baumann
Raum 216, Gebäude C
fon 0521.106-7837
Servicezeiten
montags - freitags 9.00 - 12.00 Uhr
