Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellungsbeauftragte für die Fachhochschule Bielefeld
Dipl.-Sozialpädagogin, Dipl.-Umweltwissenschaftlerin
Hildegard Schumacher-Grub
Fachlehrerin für Sozialpädagogik und Systemökologie, Fachbereich Sozialwesen

Kurt-Schumacher-Str. 6, Raum 134
33615 Bielefeld (AZE) Gebäude D
Telefon: 0521/106-7744
gleichstellungsbuero@fh-bielefeld.de
Sprechstunde: nach Vereinbarung
Aufgaben
Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Belange der Frauen, die Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind, wahrzunehmen. Sie wirkt auf die Einbeziehung frauenrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule hin, insbesondere bei der wissenschaftlichen Arbeit, bei der Entwicklungsplanung und bei der leistungsorientierten Mittelvergabe. Weitere Aufgaben sind soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche. Sie kann hierzu an den Sitzungen des Senats, des Rektorats, der Fachbereichsräte, der Berufungskommissionen und anderer Gremien mit Antrags- und Rederecht teilnehmen; sie ist wie ein Mitglied zu laden und zu informieren. Die Grundordnung regelt insbesondere Wahl, Bestellung und Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertretung.
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt mit bei der Umsetzung des Frauenförderplans. Sie vertritt die Hochschule in verschiedenen Gremien, z.B. in der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen (LaKoF NRW).
Gesetzliche Grundlagen
- Hochschulrahmengesetz des Bundes (HRG)
- Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (HG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Landesgleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LGG)
- Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Landesgleichstellungsgesetzes (VER)
- Präambel zum Frauenförderplan
- Berufungsordnung der FH Bielefeld
