Gleichstellungskommission
Gleichstellungskommission im Sinne § 24 Abs. 2 HG
Grundordnung der FH Bielefeld vom 5.12.2007 § 10 Gleichstellungskommission
Zur Beratung und Unterstützung der Hochschule und der Gleichstellungsbeauftragten wird eine Gleichstellungskommission durch den Senat gewählt und bestellt. Sie besteht aus acht Mitgliedern, darunter maximal vier männliche, und der Gleichstellungsbeauftragten, die ebenfalls stimmberechtigt ist.
Die Gleichstellungskommission ist dem Senat zugeordnet und hat die Aufgaben,
- Kandidatinnen für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten zu finden,
- die Gleichstellungsbeauftragte zu beraten und zu unterstützen,
- die Aufstellung und Einhaltung der Frauenförderpläne zu überwachen,
- an der internen Mittelvergabe mitzuwirken,
- Beschlussvorschläge für den Senat vorzubereiten,
- zu Widersprüchen der Gleichstellungsbeauftragten (§ 19 LGG) Stellung zu nehmen.
Vorsitzende der Gleichstellungskommission:
Anke Behnke, Mitarbeiterin
Stellvertretender Vorsitzender:
Michael Koltermann, wissenschaftlicher Mitarbeiter
Übrige Mitglieder:
Dr Karl-Ulrich Kettner, Professor
Birte Möller, Studentin
Dr. Susanne Nienaber, Professorin
Karin Rietenberg, Mitarbeiterin
Kirsten Rudgalwis, wissenschaftliche Mitarbeiterin
Sebastian Schipper, Student
Hildegard Schumacher-Grub, Gleichstellungsbeauftragte
