Was ist LLP/ ERASMUS

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Europa mit Erweiterung DEZ 2011

 

Mit einem Gesamtbudget von 7 Mrd. EUR ist das EU-Bildungsprogramm Lebenslanges Lernen (LLP, 2007-2013) ausgestattet, es umfasst die Teilprogramme Comenius (Schulbildung), ERASMUS (Hochschulbildung), LEONARDO (Berufsbildung) und GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung). Informationen zum LLP finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission und des DAAD.

 

Das Hochschulprogramm ERASMUS, eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union, fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozenten und Hochschulpersonal in Europa. Bisher haben rund 2 Millionen Studierende und fast 200.000 Dozenten mit diesem Programm einen Auslandsaufenthalt durchgeführt.

Folgende europäische Länder nehmen an ERASMUS teil: Die 27 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei sowie ab dem Hochschuljahr 2011/12 Kroatien und die Schweiz.

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms für Lebenslanges Lernen (2007-2013) werden durch ERASMUS folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

Informationen zu Gastdozenturen, Personalmobilität, Intensivprogrammen und vorbereitenden Besuchen erhalten Sie im Akademischen Auslandsamt.

Studierende erhalten mit ERASMUS die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern. Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden.
Ein Auslandsaufenthalt im Rahmen von LLP/ERASMUS kann zwischen 3 und 12 Monaten dauern und bietet - im Gegensatz zu einer freien Bewerbung an einer ausländischen Hochschule - folgende Vorteile:


Allerdings haben ERASMUS Studierende keinen Anspruch auf die Teilnahme an Sonderprogrammen wie Masterkursen. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Teilnahme als ERASMUS Student möglich ist, oder ob Kursgebühren gezahlt werden müssen.

Übersicht ERASMUS-Plätze an EU-Partnerhochschulen im Studienjahr 2012/2013

In der Übersicht sind die Plätze aufgeführt, die mit den Partnerhochschulen vereinbart wurden. Bewerbungsschluss ist der 15.03 für das jeweilige akademische Jahr. Für das Sommersemester ist eine Bewerbung bis zum 15.06. auf Restplätze möglich.

 

Auslandsmobilität mit Behinderung

Behinderte können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthalts erhalten. Dies gilt für alle ERASMUS-Mobilitätslinien (Studium, Praktika, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken ebenso wie im Zusammenhang von Vorbereitenden Reisen und Intensivprogrammen).

 



 

„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“