Rechtliche Bedingungen im Rahmen der Einstellung eines Werkes auf dem Publikationsserver der Hochschule Bielefeld

(1) Die Hochschule Bielefeld (nachfolgend ‚HSBI‘) betreibt einen eigenen Publikationsserver, der von ihrer Datenverarbeitungszentrale und Hochschulbibliothek administriert wird. Mit dem Hochladen, Upload, Einstellen des Werks auf dem Publikationsserver räumt der/die Autor*in bzw. der/die Nutzungsrechtsinhaber*in (nachfolgend ‚Autor*in‘) der HSBI an der Publikation und den hierzu gehörenden bibliografischen Angaben (inklusive Abstract) zeitlich und räumlich unbegrenzt, unwiderruflich, und unentgeltlich das einfache Recht zur elektronischen Speicherung, öffentlichen Zugänglichmachung, Vervielfältigung, Verbreitung und Archivierung auf den Dokumenten- und Publikationsservern der HSBI ein. Vom hiernach eingeräumten Nutzungsrecht eingeschlossen ist der Fall, dass sich die HSBI für den Betrieb des/der Dokumenten-/Publikationsserver Dienstleistungen Dritter bedient (Hosting durch Dritte).

(2) Der/die Autor*in ist damit einverstanden, dass die Metadaten unter der Lizenz Creative Commons Zero (CC0, siehe: https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode) veröffentlicht werden.

(3) Der/die Autor*in räumt der HSBI das Recht ein, die Publikation zu Archivierungszwecken an dritte Institutionen weiterzugeben (z.B. Deutsche Nationalbibliothek) und zur Erhaltung der Zugänglichkeit, Barrierefreiheit und Langzeitarchivierung Kopien zu erstellen und in andere elektronische oder physische Formate unter Wahrung der inhaltlichen Integrität umzuwandeln.

(4) Der/die Autorin ist verantwortlich für den Inhalt der Publikation und versichert, dass die Publikation wissenschaftlichen Charakter hat.

(5) Der/die Autor*in sichert zu, über sämtliche urheberrechtlichen Rechte an allen Teilen der Publikation (z.B. einschließlich enthaltener Abbildungen) zu verfügen und mit den nach dieser Vereinbarung eingeräumten Nutzungsrechten, Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte, nicht zu verletzen.

(6) Ist die Publikation bereits (erst)veröffentlicht (z.B. bei einem Verlag), sichert der/die Autor*in zu, dass eine Zweitveröffentlichung bzw. eine weitere Veröffentlichung auf dem Publikationsserver der HSBI den Rechten im Zusammenhang mit Erst-/Vorveröffentlichung nicht entgegensteht.

(7) Der/die Autor*in sichert zu, bei Entstehen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtshindernisse und/oder entgegenstehender Rechtsansprüche Dritter, die HSBI hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

(8) Der/die Autor*in stellt die HSBI von etwaigen Ansprüchen Dritter, die sich aus solchen Rechtshindernissen oder entgegenstehenden Rechten Dritter ergeben, frei.

(9) Sofern mehrere Autor*innen die Publikation verfasst/geschaffen haben und insoweit eine Mehrurheberschaft vorliegt, sichert der/die unterzeichnende Autor*in zu, die übrigen Autor*innen über die geplante Veröffentlichung in Kenntnis gesetzt zu haben und mit ihrer Zustimmung zu handeln.

(10) Im Falle einer Herausgeberschrift sichert der/die herausgebende verantwortliche Autor*in zu, die übrigen Herausgeber*innen und Urheber*innen über die geplante Veröffentlichung in Kenntnis gesetzt zu haben und mit ihrer Zustimmung zu handeln. Im Fall der Veröffentlichung einer Reihe muss nicht für jeden Einzelband die Zustimmung der einzelnen Autor*innen eingeholt werden, wenn zuvor über die Veröffentlichung der Reihe bereits eine Vereinbarung mit den einzelnen Autor*innen geschlossen wurde.

(11) Bei Dissertationen von Doktoranden der HSBI sichert der/die Autor*in zu, dass die der HSBI in digitaler und ggf. gedruckter Version übergebene Dissertation in Form und Inhalt der eingereichten und genehmigten Fassung entspricht und beide Versionen übereinstimmen. Ein Lebenslauf wird - sofern enthalten - von der Online-Veröffentlichung ausgenommen.

(12) Der HSBI obliegt es, die Publikation so bereitzustellen, dass sie von der Öffentlichkeit über das Internet kostenlos und ohne Zugriffsbeschränkungen abgerufen werden kann. Sie bemüht sich im Rahmen ihrer tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten um eine dauerhafte und freie Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und stabile Adressierung der Publikation und ihre zuverlässige Zitierbarkeit.

(13) Die HSBI wird bei Entstehen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtshindernisse, die einer Durchführung dieser Vereinbarung entgegenstehen, den/die Autor*in unverzüglich im Kenntnis setzen.

(14) Die HSBI ist berechtigt, den Zugriff auf eine Publikation zu sperren, sobald konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter bestehen oder der konkrete Verdacht eines Verstoßes gegen rechtliche/gesetzliche Vorschriften besteht.

(15) Es gilt die IT Nutzungsordnung der HSBI, welche hier zum Download bereitsteht: https://www.hsbi.de/dvz/benutzerkonten

(16) Der/die Autor*in kann die Publikation beim Hochladen unter eine Creative-Commons-Lizenz stellen.