Das Studentenwerk Bielefeld heißt ab sofort „Studierendenwerk Bielefeld“.
Die entsprechende Satzungsänderung wurde jetzt vom Verwaltungsrat des Studierendenwerks beschlossen. Dazu hatte das zuständige Landes-Ministerium bindende Vorgaben gemacht, die sich aus dem "Studierendenwerksgesetz" vom 16. September 2014 ergaben.
Die Verpflichtung zur Namensänderung hatte im Kreis der zwölf nordrhein-westfälischen Studierendenwerke zu unterschiedlichen Reaktionen von stillschweigender Akzeptanz bis hin zu klarer Ablehnung geführt.
Die aus der Namensänderung entstehenden Kosten werden in den Studierendenwerken je nach Gegebenheiten sehr unterschiedlich kalkuliert; das Studierendenwerk Bielefeld geht von einem Aufwand von mindestens 50.000 Euro aus. Für die Umsetzung der Namensänderung hat das Ministerium insgesamt eine Frist von bis zu drei Jahren gesetzt.