25.04.2014

Wahlvorschläge bis zum 28. April einreichen

Am 20. und 21. Mai werden die neuen Fachbereichsräte und die studentischen Vertreter des Senats gewählt.

Bielefeld (fhb). An der FH Bielefeld stehen Wahlen an. Am 20. und 21. Mai werden die Fachbereichsräte, die sich um alle Angelegenheiten in Forschung und Lehre des jeweiligen Fachbereichs kümmern, neu gewählt. Außerdem müssen für den Senat der Hochschule drei studentische Vertreter gewählt werden. Bis zum kommenden Montag, dem 28. April, können alle Studentinnen und Studenten, alle akademischen und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Professorinnen und Professoren der FH Bielefeld Wahlvorschläge für ihre jeweilige Gruppe  einreichen. Das Abholen der dazu erforderlichen Vordrucke sowie das Einreichen von Wahlvorschlägen ist während der üblichen Büro- und Dienstzeiten von 8:30 Uhr bis 15 Uhr an folgenden Stellen möglich:

- Zentralverwaltung FH Bielefeld, Kurt-Schumacher-Straße 6, Bielefeld, Raum 9d;

- Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen, Artilleriestraße 9, Minden, Sekretariat;

- Fachbereich Technik, Ringstraße 94, Minden, Sekretariat.

Die Vordrucke können auch über die jeweiligen Büroleitungen angefordert werden.

An jedem Fachbereich setzt sich der Fachbereichsrat aus elf Personen zusammen: je sechs Professorinnen und Professoren, zwei Vertreter aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ein Vertreter der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zwei Studierende.

Die zwei Plätze, die pro Fachbereichsrat für die Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stehen, werden zwischen den wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie den Lehrkräften für besondere Aufgaben aufgeteilt. Das dient der gleichmäßigen Verteilung in den Fachbereichsräten und betrifft die Fachbereiche Gestaltung, Ingenieurwissenschaften und Mathematik, Sozialwesen sowie Wirtschaft und Gesundheit. Die beiden Plätze für diese Statusgruppe gehen in den Fachbereichen Architektur und Bauingenieurwesen sowie Technik jeweils an die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.   

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Studierenden, alle akademischen und weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Professorinnen und Professoren an ihrem jeweiligen Fachbereich und in ihrer jeweiligen Gruppe. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, bei Studierenden nur ein Jahr. Das gilt auch für die studentischen Vertreter für den Senat.

Jeder Wahlvorschlag für Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss mit mindestens zwei Unterschriften von Wahlberechtigten versehen sein. Bei der Gruppe der Studierenden muss jeder Wahlvorschlag von zehn wahlberechtigten Studierenden unterschrieben werden. Die Unterschriften gelten nur, wenn sie persönlich und handschriftlich geleistet wurden. Zudem müssen die Vorgeschlagenen schriftlich zustimmen.

Formulare hierfür sind in den einzelnen Fachbereichen hinterlegt. Das Wahlausschreiben und die Wahlordnung sind dort ebenfalls einzusehen. Informationen hierzu gibt es in den Sekretariaten der Fachbereiche.

Gültige Wahlvorschläge werden spätestens am Donnerstag, 15. Mai, bekannt gegeben. Die Wahl der Fachbereichsräte und der studentischen Vertreter des Senats findet am Dienstag, dem 20. Mai, und am Mittwoch, dem 21. Mai, in der Zeit von 9 bis 15 Uhr statt. Alle Wahlberechtigten können nur in dem Wahllokal ihres Fachbereiches wählen und müssen sich ausweisen können.

Wer zur Wahl verhindert ist, kann Briefwahlunterlagen beantragen. Der Antrag muss bis Mittwoch, 7. Mai, bei der Geschäftsstelle des Wahlvorstandes in der Zentralverwaltung der FH Bielefeld, Kurt-Schumacher-Straße 6, Zimmer 9d, eingegangen sein. Der Wahlbrief muss vor Abschluss der Stimmangabe eingegangen sein.