Studentische Selbstverwaltung

Das Studierendenparlament (StuPa)
Als höchstes Gremium der studentischen Selbstverwaltung wir einmal jährlich - meist im Mai - das Studierendenparlament von den Studierenden der Fachhochschule gewählt. Jeder Fachbereich kann dabei aufgeschlüsselt nach den aktuellen Studierendenzahlen eine gewisse Anzahl von Sitzen im StuPa besetzen.
Gewählt wird meist über freie Fachschaftslisten. Das StuPa trifft sich monatlich, in der Regel am ersten Montag im Monat, zu seiner Sitzung, die im Gebäude der Zentralverwaltung (AZE, Einschreibestelle, Raum 207) stattfindet. Ein dreiköpfiger Vorstand leitet die Sitzungen und führt die Geschäfte.
Das StuPa entscheidet über den Haushalt der Studierendenschaft, legt die Höhe des Beitrag der Studierenden fest (enthalten im Semesterbeitrag, der bei der Rückmeldung zu zahlen ist), ist zuständig für das Semesterticket und alle weiteren wichtigen Fragen der studentischen Selbstverwaltung.
Es bestimmt den Umfang und die Zusammensetzung des AStA und wählt dessen Vorstand. Die Referentlnnen des AStA werden bestätigt. Die genauen Regelungen zum StuPa finden sich in der Satzung der Studierendenschaft und der Geschäftsordnung des StuPa.

 

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)
Er stellt das Verwaltungsorgan der Studierendenschaft dar. Hier werden die Beschlüsse des StuPa umgesetzt, der Haushalt aufgestellt und verwaltet, die Vertretung gegenüber der Hochschule, dem Ministerium und anderer Organisationen und Verbände wahrgenommen und in den verschiedenen Referaten zu zahlreichen Themen gearbeitet. Zudem arbeitet der AStA auf Landes- und Bundesebene mit Studierendenschaften anderer Hochschulen zusammen, z. B. über das Landes-ASten-Treffen (LAT) oder im freien Zusammenschluß von studentlnnenschaften (fzs), organisiert Informationsveranstaltungen, Parties und, falls nötig, Demonstrationen und Proteste.
Die Verantwortung für das Handeln des AStA trägt der dreiköpfige Vorstand, der wie bereits erwähnt, vom StuPa gewählt wird. Die Amtszeit beträgt jeweils ein Jahr.
Die Referentlnnen des AStA werden vom StuPa lediglich bestätigt. Einige Referate bieten Sprechstunden an, die Termine können im AStA-Büro erfragt werden. Im wesentlichen gibt es eine BAföG- und Sozialberatung und eine Rechtsberatung in studentischen Belangen. Wer darüber hinaus fragen zu bestimmten Themen hat, Informationen möchte, einen internationalen Studierendenausweis braucht, kann sich vormittags an Elvira Pietschok (Sekretärin des AStA) wenden. Direkt sind die Menschen des AStA am besten während der wöchentlichen Sitzung zu erreichen. Sie ist grundsätzlich öffentlich (AStA-Sitzung, jeweils Mittwochs, 14.00 Uhr in den Räumen des AStA, AZE-Gebäude, Kurt-Schumacher-Str. 6).

Telefon +49.521.106.7724
asta@fh-bielefeld.de

 

Die Fachschaftsräte (FSR)
Die Fachschaftsräte sind die studentischen Vertretungen an den einzelnen Fachbereichen. Parallel zu den Studierendenparlamentswahlen werden jeweils 5 VertreterInnen für einen Fachschaftsrat gewählt. Die Fachschaften 2 und 3, sowie die Fachschaften 7 und 8 wählen einen gemeinsamen FSR mit 10 Mitgliedern.
Der FSR vertritt die Studierenden eines Fachbereiches gegenüber dem Dekanat und knüpft Kontakte zu Fachschaften anderer Hochschulen. Er organisiert Infoveranstaltungen, Vollversammlungen und Protestaktionen und ist häufig Ausrichter traditioneller Parties. Daneben bieten viele Fachschaftsräte Klausurenservice und Lehrmittelverkauf an und betreiben Kopiergeräte an den Fachbereichen.
Die Fachschaftsräte sind Ansprechpartner für alle Probleme im Studium und stehen den Studierenden beratend zur Seite. Zu erreichen sind sie in der Regel während fester Büroöffnungszeiten (Aushänge beachten) oder telefonisch.