Informationen zur Beurlaubung
Auf dieser Seite informieren wir Sie zur Beantragung eines Urlaubssemesters:
- Beurlaubungsgründe und jeweils einzureichende Unterlagen
- Antragstellung
- Antragsfristen / Rückerstattung von Semesterbeiträgen
- Weitere Hinweise
Den Antrag auf Beurlaubung können Sie hier herunterladen:
| Antrag auf Beurlaubung |
Sofern eine Beurlaubung in Ihrem Fall möglich ist, senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bitte umgehend an das Studierendensekretariat der Fachhochschule Bielefeld.
1. Beurlaubungsgründe und jeweils einzureichende Unterlagen
Eine Beurlaubung kommt nur in wenigen Ausnahmefällen in Betracht, welche Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen können. Hier nicht aufgeführte Gründe wie z.B. wirtschaftliche Notlagen oder dem Nachgehen einer Erwerbstätigkeit sind keine Beurlaubungsgründe.
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Beurlaubungsgrund |
vorliegende Umstände |
erforderliche Nachweise |
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Krankheit |
aufgrund der Krankheit ist ein ordnungsgemäßes Studium (Besuch von Lehrveranstaltungen und Erbringen von Prüfungsleistungen) nicht möglich |
Ärztliches Attest, in dem eine Beurlaubung für das gesamte Semester empfohlen wird, da aufgrund der Erkrankung keine Lehrveranstaltungen besucht werden können und die Erkrankung die Erbringung der erwarteten Studienleistungen verhindert |
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Pflege von Angehörigen |
Pflege und Versorgung des pflegebedürftigen Ehegatten, des eingetragenen Lebenspartners oder eines in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschwägerten |
Schriftliche Begründung und ärztliches Attest, in dem die / der Studierende als Pflegeperson bestimmt ist |
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Schwangerschaft |
Geburt eines Kindes im beantragten Semester |
Mutterpass oder ärztliches Attest (mit voraussichtlichem Geburtstermin) |
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Erziehung eigener Kinder bis zu einem Alter von drei Jahren |
Pflege und Erziehung eines im eigenen Haushalt lebenden Kindes |
Geburtsurkunde und eine Haushalts- bzw. Meldebescheinigung (erhältlich bei der örtlichen Meldebehörde) |
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Auslandsstudium |
Studium an einer ausländischen Hochschule oder Sprachschule während des beantragten Semesters |
Studienbescheinigung der ausländischen Hochschule |
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freiwilliges Praktikum im In- oder Ausland |
Ableistung eines nicht in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen, d.h. freiwilligen Praktikums während des laufenden Semesters |
Bescheinigung des Fachbereichs, dass das Praktikum dem Studienziel dient |
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Sonstige Gründe |
schwerwiegende Gründe, welche ein Studium im beantragten Semester unmöglich machen; hierzu gehören nicht wirtschaftliche bzw. finanzielle Gründe, Erwerbstätigkeiten oder die Vorbereitung auf die Abschlussarbeit! |
wird im Einzelfall nach Beratung abgesprochen |
Reichen Sie den Antrag auf Beurlaubung während der u.g. Fristen beim Studierendensekretariat ein. Welche Nachweise Sie beifügen müssen, können Sie der obigen Tabelle entnehmen.
Eine Beurlaubung erfolgt immer für die Dauer eines Semesters und ist dann, sofern ein zwingender Grund vorliegt, bei Bedarf zum nächsten Semester ggf. erneut zu beantragen. Bei einer Beurlaubung von mehr als sechs Monaten ruhen Ihre Mitgliedschaftsrechte und -pflichten an der Fachhochschule Bielefeld!
Rückwirkende Beurlaubungen für abgeschlossene Semester sind generell ausgeschlossen!
3. Antragsfristen / Rückerstattung von Semesterbeiträgen
Der Antrag auf Beurlaubung ist grundsätzlich innerhalb der Rückmeldefristen zum jeweiligen Semester zu stellen. Aufgrund der Beurlaubung sind dann keine Semester- und Studienbeiträge mehr zu entrichten; diese entfallen dann vollständig.
Sollten Sie bis zum Ende der Rückmeldefrist nicht absehen können, ob eine Beurlaubung für Sie in Frage kommt, müssen Sie sich zunächst ganz normal zurückmelden. Sie haben dann bis spätestens 15.05. (Sommersemester) bzw. 15.11. (Wintersemester) Zeit, einen Antrag auf Beurlaubung nachzureichen. Eine Erstattung der Semesterbeiträge durch die Fachhochschule Bielefeld ist aber nur bis zum Beginn des jeweiligen Semesters, d.h. bis zum 01.03. (Sommersemester) bzw. 01.09. (Wintersemester), möglich. Anschließend müssten Sie sich für eine Erstattung direkt an den Allgemeinen Studierendenausschuss und das Studentenwerk Bielefeld wenden.
- Beurlaubungen für das erste Fachsemester eines Studiengangs sind generell nicht möglich!
- Beurlaubte Studierende sind grundsätzlich nicht berechtigt, Prüfungsleistungen zu erbringen. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie eine nicht bestandene Prüfung wiederholen möchten oder wenn die Beurlaubung wegen Kindererziehung oder Pflege eines Angehörigen erfolgt; in diesen Fällen dürfen Prüfungen regulär abgelegt werden
- Auf Ihrem Studierendenausweis und den Studienbescheinigungen wird der Status "beurlaubt" vermerkt.
- Urlaubssemester werden zwar als Hochschulsemester mitgerechnet, da Ihre Einschreibung an der Fachhochschule Bielefeld bestehen bleibt; allerdings gelten Urlaubssemester nicht als Fachsemester.
- Für das auf das Urlaubssemester folgende Semester müssen Sie sich regulär zurückmelden. Sie werden hierzu dann von der Fachhochschule Bielefeld wie gewohnt über die Rückmeldefristen informiert.
- Während einer Beurlaubung besteht kein Anspruch auf BAföG-Zahlungen.
Antrag auf Beurlaubung (pdf)
