Informationen zur Beurlaubung

Auf dieser Seite informieren wir Sie zur Beantragung eines Urlaubssemesters:

  1. Beurlaubungsgründe und jeweils einzureichende Unterlagen
  2. Antragstellung
  3. Antragsfristen / Rückerstattung von Semesterbeiträgen
  4. Weitere Hinweise

 

Den Antrag auf Beurlaubung können Sie hier herunterladen:

pdf Antrag auf Beurlaubung



Sofern eine Beurlaubung in Ihrem Fall möglich ist, senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bitte umgehend an das Studierendensekretariat der Fachhochschule Bielefeld.

 

1. Beurlaubungsgründe und jeweils einzureichende Unterlagen

Eine Beurlaubung kommt nur in wenigen Ausnahmefällen in Betracht, welche Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen können. Hier nicht aufgeführte Gründe wie z.B. wirtschaftliche Notlagen oder dem Nachgehen einer Erwerbstätigkeit sind keine Beurlaubungsgründe.

Beurlaubungsgrund

vorliegende Umstände

erforderliche Nachweise
(im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie)

Krankheit

aufgrund der Krankheit ist ein ordnungsgemäßes Studium (Besuch von Lehrveranstaltungen und Erbringen von Prüfungsleistungen) nicht möglich

Ärztliches Attest, in dem eine Beurlaubung für das gesamte Semester empfohlen wird, da aufgrund der Erkrankung keine Lehrveranstaltungen besucht werden können und die Erkrankung die Erbringung der erwarteten Studienleistungen verhindert

Pflege von Angehörigen

Pflege und Versorgung des pflegebedürftigen Ehegatten, des eingetragenen Lebenspartners oder eines in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschwägerten

Schriftliche Begründung und ärztliches Attest, in dem die / der Studierende als Pflegeperson bestimmt ist

Schwangerschaft

Geburt eines Kindes im beantragten Semester

Mutterpass oder ärztliches Attest (mit voraussichtlichem Geburtstermin)

Erziehung eigener Kinder bis zu einem Alter von drei Jahren

Pflege und Erziehung eines im eigenen Haushalt lebenden Kindes

Geburtsurkunde und eine Haushalts- bzw. Meldebescheinigung (erhältlich bei der örtlichen Meldebehörde)

Auslandsstudium

Studium an einer ausländischen Hochschule oder Sprachschule während des beantragten Semesters

Studienbescheinigung der ausländischen Hochschule

freiwilliges Praktikum im In- oder Ausland

Ableistung eines nicht in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen, d.h. freiwilligen Praktikums während des laufenden Semesters

Bescheinigung des Fachbereichs, dass das Praktikum dem Studienziel dient

Sonstige Gründe

schwerwiegende Gründe, welche ein Studium im beantragten Semester unmöglich machen; hierzu gehören nicht wirtschaftliche bzw. finanzielle Gründe, Erwerbstätigkeiten oder die Vorbereitung auf die Abschlussarbeit!

wird im Einzelfall nach Beratung abgesprochen

 

2. Antragstellung

Reichen Sie den Antrag auf Beurlaubung während der u.g. Fristen beim Studierendensekretariat ein. Welche Nachweise Sie beifügen müssen, können Sie der obigen Tabelle entnehmen.

Eine Beurlaubung erfolgt immer für die Dauer eines Semesters und ist dann, sofern ein zwingender Grund vorliegt, bei Bedarf zum nächsten Semester ggf. erneut zu beantragen. Bei einer Beurlaubung von mehr als sechs Monaten ruhen Ihre Mitgliedschaftsrechte und -pflichten an der Fachhochschule Bielefeld!

Rückwirkende Beurlaubungen für abgeschlossene Semester sind generell ausgeschlossen!

 

3. Antragsfristen / Rückerstattung von Semesterbeiträgen

Der Antrag auf Beurlaubung ist grundsätzlich innerhalb der Rückmeldefristen zum jeweiligen Semester zu stellen. Aufgrund der Beurlaubung sind dann keine Semester- und Studienbeiträge mehr zu entrichten; diese entfallen dann vollständig.

Sollten Sie bis zum Ende der Rückmeldefrist nicht absehen können, ob eine Beurlaubung für Sie in Frage kommt, müssen Sie sich zunächst ganz normal zurückmelden. Sie haben dann bis spätestens 15.05. (Sommersemester) bzw. 15.11. (Wintersemester) Zeit, einen Antrag auf Beurlaubung nachzureichen. Eine Erstattung der Semesterbeiträge durch die Fachhochschule Bielefeld ist aber nur bis zum Beginn des jeweiligen Semesters, d.h. bis zum 01.03. (Sommersemester) bzw. 01.09. (Wintersemester), möglich. Anschließend müssten Sie sich für eine Erstattung direkt an den Allgemeinen Studierendenausschuss und das Studentenwerk Bielefeld wenden.

 

4. Weitere Hinweise

Antrag auf Beurlaubung (pdf)