Bevorzugte Zulassung

Sofern Sie

haben Sie nach Beendigung des Dienstes aufgrund der früheren Zulassung einen Anspruch auf erneute Auswahl im damals gewählten Studiengang, und zwar vor allen anderen, d.h. bevorzugt. Ein abgeschlossener Dienst wird außerdem als nachrangiges Auswahlkriterium berücksichtigt (s. abgeleistete Dienste).

Dieser Anspruch wird jedoch nicht automatisch gewährt, sondern muss gemeinsam mit Ihrer Bewerbung beantragt werden. Fügen Sie Ihrer Bewerbung, d.h. der am Ende des online-Bewerbungsverfahrens ausgedruckten Erklärung, daher bitte noch folgende Unterlagen bei:

 

Die erneute, bevorzugte Zulassung muss jedoch nur zu den kommenden beiden Bewerbungsterminen beantragt werden, welche auf das Dienstende folgen. Anschließend verfällt der Anspruch auf bevorzugte Zulassung. Sie können den Anspruch aber auch schon dann geltend machen, wenn Sie zwar zum Zeitpunkt der Bewerbung noch Dienst leisten, diesen jedoch rechtzeitig zum Studienbeginn beenden werden. Bei einer Bewerbung zum Sommersemester muss daher der Dienst spätestens am 31. März, bei einer Bewerbung zum Wintersemester spätestens am 30. September beendet sein.

Weitere Vorteile sieht diese Regelung jedoch nicht vor; so können z. B. Durchschnittsnote und Wartezeit aufgrund eines Dienstes nicht verbessert werden. Der Dienst wird jedoch automatisch als Wartezeit angerechnet.