Bewerbung für ein Zweitstudium
Hier finden Sie Informationen zur Bewerbung und Zulassung für zulassungsbeschränkte Studiengänge, wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben (betrifft nicht den Übergang vom Bachelor zum Master; konsekutiver Master).
Für zulassungsfreie Studiengänge bestehen keine Besonderheiten für Zweitstudienbewerbungen. Die Bewerbung selbst nehmen Sie bitte online über das jeweilige Bewerbungsportal der zulassungsbeschränkten bzw. zulassungsfreien Studiengänge vor.
Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule (z. B. mit Diplom, Bachelor oder Master) abgeschlossen haben, und nunmehr ein zweites Bachelor- oder Master-Studium anschließen möchten, gelten grundsätzlich als Zweitstudienbewerber. Ein auf den Bachelor-Abschluss aufbauendes Master-Studium ist hingegen kein Zweit-, sondern ein sog. "konsekutives Studium".
Für Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber stehen im Regelfall 3% der verfügbaren Studienplätze eines Studiengangs zur Verfügung. Diese Plätze werden nicht, wie im Normalfall, nach Durchschnittsnote und Wartezeit vergeben, sondern aufgrund einer Messzahl. Diese Messzahl wird aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und aus den Gründen für das Zweitstudium gebildet.
Wenn Sie sich für ein Zweitstudium bewerben möchten, reichen Sie zusätzlich zu Ihrer Online-Bewerbung bitte folgende Unterlagen ein:
- den am Ende der Online-Bewerbung ausgedruckten Bewerbungsantrag,
- eine Kopie des Abschlusszeugnisses und der Urkunde Ihres Erststudiums,
- eine ausführliche schriftliche Begründung für Ihren Zweitstudienwunsch mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit sowie zum angestrebten Berufsziel; diese Begründung sollte abschließend alle Gesichtspunkte enthalten, die für Ihr Zweitstudium maßgebend sind.
Ablauf des Auswahlverfahrens
Liegt die Zahl der Bewerbungen für ein Semester über der Zahl der im jeweiligen Studiengang verfügbaren Studienplätze, wird die Rangfolge durch eine Messzahl bestimmt, die nach dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium gebildet wird.
Zunächst wird das Prüfungsergebnis des Erststudiums mit folgenden Punktzahlen bewertet:
- Noten "ausgezeichnet" und "sehr gut": 4 Punkte
- Noten "gut" und "voll befriedigend": 3 Punkte
- Note "befriedigend": 2 Punkte
- Note "ausreichend": 1 Punkt
- keine Note nachgewiesen: 1 Punkt
Die Abschlussnote muss im entsprechenden Zeugnis oder der Urkunde ausdrücklich nachgewiesen werden.
2. Begründung des Zweitstudiums (zu den Erläuterungen der einzelnen Gründe)
Anschließend werden die Gründe für das Zweitstudium bewertet, wobei - wenn mehrere Gründe zusammentreffen sollten - immer der günstigere Grund berücksichtigt wird:
- zwingende berufliche Gründe: 9 Punkte
- wissenschaftliche Gründe: 7, 9 oder 11 Punkte
- besondere berufliche Gründe: 7 Punkte
- sonstige berufliche Gründe: 4 Punkte
- sonstige Gründe: 1 Punkt
Wer nach einer Familienphase die Wiedereingliederung oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstrebt, kann bei der Bewerbung für ein Zweitstudium einen Zuschlag von bis zu 2 Punkten erhalten. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, wenn aus familiären Gründen (z. B. Ehe, Kindererziehung) die frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste. Die Höhe des Punktzuschlags richtet sich nach dem Grad der Betroffenheit.
3. Auswahl
Die Punkte für Ihren ersten Studienabschluss und für Ihre Begründung werden zu einer Messzahl addiert. Die Messzahl ist maßgeblich für Ihre Einstufung auf der Rangliste der Zweitstudienbewerber. Bewerber mit höherer Messzahl gehen solchen mit niedrigerer Messzahl vor. Zwischen Bewerbern mit gleicher Messzahl werden die Rangplätze mit Hilfe von sog. nachrangigen Kriterien festgelegt. Dabei gehen zunächst die vor, die einen Dienst vollständig geleistet haben. Danach entscheidet das Los. Somit besteht auf jeder Rangliste eine eindeutige Rangfolge unter den Zweitstudienbewerbern, die sich für denselben Studiengang bewerben. In dieser Reihenfolge wird ausgewählt, bis alle Studienplätze ausgeschöpft sind, die für die betreffende Rangliste zur Verfügung stehen.
Erläuterungen zu den Kriterien für die Begründung des Zweitstudienwunsches:
- zwingende berufliche Gründe
betrifft die Fälle, in denen die Aufnahme eines Berufes zwingend den erfolgreichen Abschluss eines weiteren Studiengangs voraussetzt. - wissenschaftliche Gründe
liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird. - besondere berufliche Gründe
liegen vor, wenn die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Entscheidend ist die konkrete und individuelle Berufsplanung. Zwischen den Inhalten des abgeschlossenen Erststudiums und des angestrebten Zweitstudiums muss ein sachlicher Zusammenhang hergestellt werden können. Im Einzelnen muss dargelegt werden, dass die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Wird durch die Aufnahme des Zweitstudiums lediglich ein Berufswechsel angestrebt, können besondere berufliche Gründe nicht anerkannt werden. - sonstige berufliche Gründe
liegen vor, wenn das Zweitstudium aufgrund der beruflichen Situation aus sonstigen Gründen zu befürworten ist. Dies berücksichtigt, dass die berufliche Situation auch dann durch ein Zweitstudium erheblich verbessert werden kann, wenn das weitere Studium keine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium darstellt. In diesen Fällen ist im Einzelnen darzulegen, weshalb eine Zulassung zum Zweistudium erfolgen sollte. - sonstige Gründe
hier werden alle übrigen, begründeten Zweitstudienvorhaben zugeordnet.