Bewerbung für ein Zweitstudium

Hier finden Sie Informationen zur Bewerbung und Zulassung für zulassungsbeschränkte Studiengänge, wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben (betrifft nicht den Übergang vom Bachelor zum Master; konsekutiver Master).

Für zulassungsfreie Studiengänge bestehen keine Besonderheiten für Zweitstudienbewerbungen. Die Bewerbung selbst nehmen Sie bitte online über das jeweilige Bewerbungsportal der zulassungsbeschränkten bzw. zulassungsfreien Studiengänge vor.

Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule (z. B. mit Diplom, Bachelor oder Master) abgeschlossen haben, und nunmehr ein zweites Bachelor- oder Master-Studium anschließen möchten, gelten grundsätzlich als Zweitstudienbewerber. Ein auf den Bachelor-Abschluss aufbauendes Master-Studium ist hingegen kein Zweit-, sondern ein sog. "konsekutives Studium".

Für Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber stehen im Regelfall 3% der verfügbaren Studienplätze eines Studiengangs zur Verfügung. Diese Plätze werden nicht, wie im Normalfall, nach Durchschnittsnote und Wartezeit vergeben, sondern aufgrund einer Messzahl. Diese Messzahl wird aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und aus den Gründen für das Zweitstudium gebildet.

Wenn Sie sich für ein Zweitstudium bewerben möchten, reichen Sie zusätzlich zu Ihrer Online-Bewerbung bitte folgende Unterlagen ein:

 

Ablauf des Auswahlverfahrens

Liegt die Zahl der Bewerbungen für ein Semester über der Zahl der im jeweiligen Studiengang verfügbaren Studienplätze, wird die Rangfolge durch eine Messzahl bestimmt, die nach dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium gebildet wird.

1. Ergebnis des Erststudiums

Zunächst wird das Prüfungsergebnis des Erststudiums mit folgenden Punktzahlen bewertet:

Die Abschlussnote muss im entsprechenden Zeugnis oder der Urkunde ausdrücklich nachgewiesen werden.

 

2. Begründung des Zweitstudiums (zu den Erläuterungen der einzelnen Gründe)

Anschließend werden die Gründe für das Zweitstudium bewertet, wobei - wenn mehrere Gründe zusammentreffen sollten - immer der günstigere Grund berücksichtigt wird:

Wer nach einer Familienphase die Wiedereingliederung oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstrebt, kann bei der Bewerbung für ein Zweitstudium einen Zuschlag von bis zu 2 Punkten erhalten. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, wenn aus familiären Gründen (z. B. Ehe, Kindererziehung) die frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste. Die Höhe des Punktzuschlags richtet sich nach dem Grad der Betroffenheit.

 

3. Auswahl

Die Punkte für Ihren ersten Studienabschluss und für Ihre Begründung werden zu einer Messzahl addiert. Die Messzahl ist maßgeblich für Ihre Einstufung auf der Rangliste der Zweitstudienbewerber. Bewerber mit höherer Messzahl gehen solchen mit niedrigerer Messzahl vor. Zwischen Bewerbern mit gleicher Messzahl werden die Rangplätze mit Hilfe von sog. nachrangigen Kriterien festgelegt. Dabei gehen zunächst die vor, die einen Dienst vollständig geleistet haben. Danach entscheidet das Los. Somit besteht auf jeder Rangliste eine eindeutige Rangfolge unter den Zweitstudienbewerbern, die sich für denselben Studiengang bewerben. In dieser Reihenfolge wird ausgewählt, bis alle Studienplätze ausgeschöpft sind, die für die betreffende Rangliste zur Verfügung stehen.

 

Erläuterungen zu den Kriterien für die Begründung des Zweitstudienwunsches: