Evaluation der Lehre und des Studiums
Das Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (in der Fassung des Hochschulfreiheitsgesetzes - HFG) vom 31.10.2006 verpflichtet gemäß § 7 Absatz 2 die Hochschulen zur regelmäßigen Bewertung ihrer Aufgaben.
Auf der Grundlage dieses Gesetzes und basierend auf den langjährigen Erfahrungen mit internen Evaluationen hat die Fachhochschule Bielefeld im Jahr 2006 eine neue ''Evaluationsordnung für Lehre und Studium der Fachhochschule Bielefeld'' verabschiedet. Diese dient als Grundlage des Evaluationskonzeptes und zur Durchführung von Evaluationsmaßnahmen.
Die interne Evaluation an der Fachhochschule Bielefeld ist zentral organisiert, findet jedoch an den Fachbereichen statt. Dort werden von der Dekanin/ dem Dekan Evaluationsmaßnahmen initiiert und in Zusammenarbeit mit der Zentralverwaltung realisiert.
Bei der internen Evaluation werden vor allem folgende Befragungen durchgeführt:
- Studentische Veranstaltungsbewertungen,
- Befragung der Erstsemester,
- Befragung mittlerer Semester,
- Absolventenbefragung unmittelbar nach dem Studium und
- Absolventenbefragung mind. zwei Jahre nach Studienabschluss.
Darüber hinaus sind eine Reihe weiterer, optionaler Untersuchungen möglich:
- Untersuchung von Studienverläufen bzw. Befragung von Studienabbrechern,
- Befragung der Lehrenden und
- fachspezifische Arbeitsmarktanalysen.
Die Evaluationsergebnisse werden fachbereichsintern veröffentlicht, dienen als Grundlage eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses und fließen in einen Evaluationsbericht ein. Dieser kann auch im Rahmen von externen Evaluationen und Akkreditierungen genutzt werden.
Für weitere Informationen zur Evaluation wenden Sie sich bitte an:
Simone Darnauer
Fachhochschule Bielefeld
Dezernat Planung, Controlling, Qualitätsmanagement
Kurt-Schumacher-Str. 6
33615 Bielefeld
Tel. 0521/106-7865
Fax 0521/106-7791
simone.darnauer@fh-bielefeld.de
