Informationen zur Exmatrikulation

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Hinweise zur Exmatrikulation:

  1. Antragstellung
  2. Benötigte Nachweise
  3. Antragstellung / Rückerstattung von Semesterbeiträgen
  4. Weitere Hinweise

 

Den Antrag auf Exmatrikulation können Sie hier herunterladen:

pdf Antrag auf Exmatrikulation


Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bitte umgehend an das Studierendensekretariat der Fachhochschule Bielefeld.

 

1. Antragstellung

Nachdem Sie den Antrag auf Exmatrikulation ausgefüllt und unterschrieben haben, müssen Sie sich zunächst noch folgende Entlastungsvermerke holen:

  1. vom jeweiligen Fachbereich und
  2. von der jeweiligen Fachbereichsbibliothek, welche Ihnen bestätigt, dass Sie dort keine Medien mehr entliehen haben und auch ansonsten keinerlei Verbindlichkeiten (z.B. Säumnisgebühren) mehr bestehen.

Anschließend können Sie den Antrag mitsamt den erforderlichen Nachweisen an das Studierendensekretariat schicken oder dort während der Öffnungszeiten persönlich abgeben.

 

2. Benötigte Nachweise

Wenn Sie sich zum Ende des laufenden Semesters exmatrikulieren möchten (also zum 28./29.02. oder 31.08. eines Jahres), reicht der Antrag auf Exmatrikulation aus.

Sofern Sie jedoch eine Exmatrikulation während des laufenden Semesters beantragen, müssen Sie gleichzeitig auch Ihren Studierendenausweis und das NRW-Ticket mit einreichen (s. auch Punkt 3, Antragsfristen / Rückerstattung von Semesterbeiträgen). Dies gilt auch, wenn Sie sich für das kommende Semester bereits zurückgemeldet und die o.g. Nachweise und Bescheinigungen bereits erhalten haben, Sie dieses Semester jedoch nicht mehr wahrnehmen möchten.

Haben Sie diese Nachweise verloren, müssen Sie Ihren Antrag auf Exmatrikulation persönlich im Studierendensekretariat einreichen und dabei eine entsprechende Versicherung an Eides Statt abgeben.

Vom Studierendensekretariat erhalten Sie, nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, dann eine entsprechende Exmatrikulationsbescheinigung.

 

3. Antragsfristen / Rückerstattung von Semesterbeiträgen

Die Exmatrikulation ist grundsätzlich zu jedem beliebigen Datum innerhalb des Semesters möglich, zu welchem Sie sich das letzte Mal ordnungsgemäß zurückgemeldet haben. Rückwirkende Exmatrikulationen können jedoch nicht vorgenommen werden, da Sie ansonsten in der Zeit zwischen dem gewünschten Exmatrikulationsdatum und der tatsächlichen Antragstellung zu Unrecht studentische Vorteile in Anspruch nehmen konnten (was darüber hinaus auch einen Straftatbestand darstellt).

Bei einer Exmatrikulation im laufenden Semester, d.h. nach Beginn des Semesters am 01.09. (Wintersemester) bzw. 01.03. (Sommersemester) eines Jahres, ist eine Erstattung der Semesterbeiträge nicht mehr möglich. Sie haben dann jedoch die Möglichkeit, bis zum Ende des jeweiligen Semesters eingeschrieben zu bleiben, um so weiterhin den Studierendenausweis und das NRW-Ticket nutzen zu können. Darüber hinaus entstehen dann bei einem evtl. Hochschulwechsel keine Unterbrechungszeiten; außerdem liefe Ihre studentische Krankenversicherung dann weiter.

Sollte eine Exmatrikulation zum Semesterende für Sie nicht in Frage kommen, müssen Sie im Rahmen dieser Exmatrikulation Ihren Studierendenausweis und das NRW-Ticket zurückgeben, da Sie dann Ihren Status als Studierende / Studierender mit dem Tag der Exmatrikulation verlieren und diese Nachweise somit nicht mehr nutzen dürfen. Sie sind verpflichtet, gegenüber anderen Behörden (z.B. Amt für Ausbildungsförderung, Kindergeldstelle) wahrheitsgemäße Angaben über die Exmatrikulation und die damit verbundene Änderung Ihres Status im laufenden Semester zu machen. Fach- und Hochschulsemester zählen trotz Exmatrikulation weiterhin für das laufende Semester, was beispielsweise relevant bei einer erneuten Einschreibung an einer anderen Hochschule ist.

Haben Sie sich bereits zum folgenden Semester zurückgemeldet und beantragen eine Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters, können Ihnen die Semesterbeiträge rückerstattet werden. Einen Antrag auf Erstattung von Semesterbeiträgen sowie weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

 

4. Weitere Hinweise

Hinweise zur Exmatrikulation

 

I.          Antragstellung

Nachdem Sie den umseitigen Antrag auf Exmatrikulation ausgefüllt und unterschrieben haben, müssen Sie sich zunächst noch folgende Entlastungsvermerke holen:

1.                    von Ihrem jeweiligen Prüfungsamt wird Ihnen bestätigt, dass Sie sich zu keinen Prüfungsleistungen mehr angemeldet haben;

2.                    Ihre jeweilige Fachbereichsbibliothek bestätigt Ihnen, dass Sie dort keine Medien mehr entliehen haben und auch ansonsten keinerlei Verbindlichkeiten (z.B. Säumnisgebühren) mehr bestehen.

Anschließend können Sie den Antrag mitsamt der erforderlichen Nachweise (s.u., Punkt II) an das Studierendensekretariat schicken oder dort während der Öffnungszeiten (s. erste Seite) persönlich abgeben.

 

II. Benötigte Nachweise

Wenn Sie sich zum Ende des laufenden Semesters exmatrikulieren möchten, ist nur dieses Exmatrikulationsformular erforderlich.

Sofern Sie jedoch eine Exmatrikulation während des laufenden Semesters beantragen, müssen Sie gleichzeitig auch Ihren Studierendenausweis und das NRW-Ticket mit einreichen (s. auch unter III. Antragsfristen / Rückerstattung von Semesterbeiträgen). Dies gilt auch, wenn Sie sich für das kommende Semester bereits zurückgemeldet und die o.g. Nachweise und Bescheinigungen bereits erhalten haben; Sie dieses Semester jedoch nicht mehr wahrnehmen möchten.

Haben Sie diese Nachweise verloren, müssen Sie Ihrem Exmatrikulationsantrag eine formlose, schriftliche Erklärung beifügen. Wir weisen darauf hin, dass eine Nutzung von Studierendenausweis und/oder NRW-Ticket nach erfolgter Exmatrikulation einen Straftatbestand darstellt und nach § 263 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird.

Vom Studierendensekretariat erhalten Sie, nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, dann eine entsprechende Exmatrikulationsbescheinigung.

 

III.      Antragsfristen / Rückerstattung von Semesterbeiträgen

Die Exmatrikulation ist grundsätzlich zu jedem beliebigen Datum innerhalb des Semesters möglich, zu welchem Sie sich das letzte Mal ordnungsgemäß zurückgemeldet haben. Rückwirkende Exmatrikulationen können jedoch nicht vorgenommen werden, da Sie ansonsten in der Zeit zwischen dem gewünschten Exmatrikulationsdatum und der tatsächlichen Antragstellung zu Unrecht studentische Vorteile in Anspruch nehmen könnten, was darüber hinaus auch einen Straftatbestand darstellt und nach § 263 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird.

Bei einer Exmatrikulation im laufenden Semester, d.h. nach Beginn des Semesters am 01.09. (Wintersemester) bzw. 01.03. (Sommersemester) eines Jahres, ist eine Erstattung der Semesterbeiträge nicht mehr möglich. Sie haben dann jedoch die Möglichkeit, doch bis zum Ende des jeweiligen Semesters eingeschrieben zu bleiben, um so weiterhin den Studierendenausweis und das NRW-Ticket nutzen zu können. Darüber hinaus entstünden dann bei einem evtl. Hochschulwechsel keine Unterbrechungszeiten; außerdem liefe Ihre studentische Krankenversicherung dann weiter.

Sollte eine Exmatrikulation zum Semesterende für Sie nicht in Frage kommen, müssten Sie im Rahmen dieser Exmatrikulation Ihren Studierendenausweis und das NRW-Ticket zurückgeben, da Sie dann Ihren Status als Studierende / Studierender mit dem Tag der Exmatrikulation verlieren und diese Nachweise somit nicht mehr nutzen dürfen. Sie sind verpflichtet, gegenüber anderen Behörden (z.B. Amt für Ausbildungsförderung, Kindergeldstelle) wahrheitsgemäße Angaben über die Exmatrikulation und die damit verbundene Änderung Ihres Status im laufenden Semester zu machen. Fach- und Hochschulsemester zählen trotz Exmatrikulation weiterhin für das laufende Semester. Dies ist z.B. relevant bei einer erneuten Einschreibung an einer anderen Hochschule.

Haben Sie sich bereits zum folgenden Semester zurückgemeldet und beantragen eine Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters, können Ihnen die Semesterbeiträge rückerstattet werden. Einen Antrag auf Erstattung von Semesterbeiträgen sowie weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.fh-bielefeld.de/studium/erstattung.

 

IV.       Weitere Hinweise

·         Bevor Sie den Antrag auf Exmatrikulation stellen, sollten Sie prüfen, ob Sie alle entliehenen Bücher, Geräte, Medien, Schlüssel und sonstige Gegenstände zurückgegeben haben. Weiterhin dürfen keine Verbindlichkeiten gegenüber den Einrichtungen der Fachhochschule Bielefeld bestehen, was durch die Entlastungsvermerke auf der Vorderseite bestätigt wird

·         Bei einem internen Wechsel an der Fachhochschule Bielefeld ist keine Exmatrikulation nötig; vielmehr muss ein Fachwechsel beantragt werden. Das erforderliche Formular finden Sie im Internet unter www.fh-bielefeld.de/studium/wechsel

·         Durch die Exmatrikulation werden etwaige Prüfungsanmeldungen nicht berührt, d.h. eine Abmeldung von Prüfungen müsste separat im Prüfungsamt vorgenommen werden

Antrag auf Exmatrikulation (pdf)