Studiengang- bzw. Hochschulwechsel / Bewerbung für höhere Fachsemester
Ein Hochschul- bzw. Studiengangwechsel ist möglich, wenn Sie bereits einmal studiert haben. Hierbei können folgende Fallgestaltungen auftreten:
- Wechsel in das erste Fachsemester eines Studiengangs (d.h. ein Neubeginn des Studiums),
- Wechsel in ein höheres als das erste Fachsemester eines Studiengangs (unter Anrechnung bereits erbrachter Prüfungsleistungen) oder die
- Fortsetzung des Studiums in einem höheren Fachsemester (nach einer Studienunterbrechung)
Das Antragsformular finden Sie hier:
| Antrag auf Hochschul- bzw. Studiengangwechsel / Fortsetzung des Studiums |
| Bewerbungsschluss ist grundsätzlich der 15.07. für das kommende Wintersemester und der 15.01. für das kommende Sommersemester! |
1. Wechsel in das erste Fachsemester eines Studiengangs
Haben Sie sich dazu entschlossen, Ihr bisheriges Studium (an der Fachhochschule Bielefeld oder einer anderen deutschen Hochschule) abzubrechen und im 1. Fachsemester eines anderen Studiengangs neu zu beginnen, müssen Sie sich - wie die übrigen Studienanfänger auch - regulär für dieses 1. Fachsemester bewerben. Ob der von Ihnen gewünschte Studiengang dabei einer Zulassungsbeschränkung unterliegt, können Sie der Übersichtsseite über die Studiengänge entnehmen. Wählen Sie dort bitte Ihren Studiengang sowie anschließend den Menüpunkt "Bewerbung" aus.
Beachten Sie bitte, dass ein solcher Wechsel nur für einen anderen Studiengang als den, den Sie bislang studiert haben, beantragt werden kann. Eine Rückstufung in das 1. Fachsemester Ihres bisherigen Studienganges ist nicht möglich.
2. Wechsel in ein höheres als das erste Fachsemester eines Studiengangs
Bewerbungen für höhere Fachsemester sind nur möglich, wenn Sie bereits (an der Fachhochschule Bielefeld oder an einer anderen Hochschule) ausreichend viele Prüfungsleistungen für den gewünschten Studiengang erbracht haben, mit denen eine Einstufung in ein höheres als das erste Fachsemester möglich ist.
Sofern Sie bislang an einer anderen Fachhochschule in Nordrhein-Westfalen in einem identischen Studiengang mit gleichem Abschlussziel (im Regelfall Bachelor) studiert haben, werden Sie - unabhängig von der Zahl der dort erbrachten Prüfungsleistungen - hier automatisch in das fortlaufend nächste Fachsemester eingeschrieben. In allen anderen Fällen wird durch den Fachbereich des von Ihnen gewünschten Studiengangs auf Grundlage der von Ihnen bislang erbrachten Prüfungsleistungen entschieden, ob und ggf. in welches Fachsemester Sie höhereingestuft werden. Eine Anerkennung von einzelnen Prüfungsleistungen erfolgt dann nach der Einschreibung durch das jeweilige Prüfungsamt.
Höhere Fachsemester sind an der Fachhochschule Bielefeld grundsätzlich zulassungsfrei, d.h. allen Bewerberinnen und Bewerbern wird ein Studienplatz garantiert, wenn sie
- die schulischen Voraussetzungen erfüllen (also über Abitur, schulischen und praktischen Teil der Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder eine sonstige Studienberechtigung verfügen),
- die weiteren Einschreibvoraussetzungen des Studiengangs erfüllen (diese können Sie hier nachlesen),
- eine ausreichende Anzahl von Prüfungsleistungen abgelegt haben, welche durch die Fachhochschule Bielefeld anerkannt werden können (s.o.) und
- sich form- und fristgerecht beworben haben.
Der Hochschul- bzw. Studiengangswechsel ist bis zum 15.07. (für das Wintersemester) bzw. 15.01. (für das Sommersemester) unter Beifügung der aufgeführten Nachweise zu beantragen:
a) Nachweis Ihrer gesamten bisherigen Studienzeiten (einschließlich evtl. Beurlaubungen und Praxissemester) mit Angabe der Fachsemester (z.B. durch eine Exmatrikulations- oder Studienbescheinigung)
b) Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur- oder Fachhochschulreifezeugnis mit schulischem und praktischem Teil) in amtlich beglaubigter Kopie
d) sofern für den gewünschten Studiengang vorgesehen (siehe Einschreibvoraussetzungen): Nachweis erforderlicher Praktika im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie; aus der Praktikumsbescheinigung müssen Art, Inhalt (genaue Beschreibung) und Dauer der Tätigkeit (auch mit Angabe der wöchentlichen Stundenzahl) ersichtlich sein
f) nur für den Studiengang "Anleitung und Mentoring in den Gesundheitsberufen": Nachweis über eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkranken-, Entbindungs- oder Altenpflege, in der Ergotherapie, der Physiotherapie oder in einem vergleichbaren Beruf; als Ausbildung in der Altenpflege und in der
Physiotherapie wird auch die abgeschlossene zweijährige Ausbildung anerkannt. Dieser Nachweis ist ebenfalls in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen
Wir weisen darauf hin, dass die Einschreibung zu versagen ist, wenn eine nach der Prüfungsordnung vorgesehene Prüfungsleistung im gewünschten Studiengang endgültig nicht bestanden wurde. Dies gilt auch für Prüfungsleistungen, die in anderen Bundesländern endgültig nicht bestanden wurden. Eine Einschreibung muss ggf. auch bei einer endgültig nicht bestandenen Prüfung in einem vergleichbaren Studiengang versagt werden; dies ist jedoch eine Einzelfallentscheidung durch den Prüfungsausschuss bzw. der Studiengangsleitung des gewünschten Studiengangs.
3. Fortsetzung des Studiums in einem höheren Fachsemester nach einer Studienunterbrechung
Wenn Sie an der Fachhochschule Bielefeld in dem von Ihnen gewünschten Studiengang bereits eingeschrieben waren, können Sie bis zum 15.01. (für das Sommersemester) bzw. 15.07. (für das Wintersemester) einen Antrag auf Fortsetzung des Studiums stellen, welchem Sie die unter Ziffer 2 genannten Unterlagen (trotz Ihrer früheren Einschreibung) nochmals beifügen müssen. Sie werden dann in das fortlaufend nächste Fachsemester eingeschrieben.
Beachten Sie jedoch, dass dies nur möglich ist, wenn für das fortlaufend nächste Fachsemester auch noch ein Studienangebot besteht. Insbesondere bei den Diplom-Studiengängen, welche allesamt in den kommenden Semestern auslaufen, kann eine Fortsetzung des Studiums an einem solchen fehlenden Studienangebot scheitern.
Weitere Informationen zum Hochschul- oder Studiengangwechsel erhalten Sie beim Studierendensekretariat.
