Aufgaben des Senates
Der Senat ist unbeschadet weiterer Befugnisse im Wesentlichen für folgende Angelegenheiten zuständig:
- Bestätigung der Wahl und Empfehlung der Abwahl der Mitglieder des Präsidiums gegenüber dem Hochschulrat;
- Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Präsidiums;
- Erlaß und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule, soweit das Hochschulgesetz des Landes NRW nichts anderes bestimmt;
- Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und der Zielvereinbarung, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und zentralen Betriebseinheiten.
Folgende Datei steht zum Download für Sie bereit:
Geschäftsordnung für den Senat der Fachhochschule Bielefeld vom 03. April 2002 (33.40 KB)
