Interventionsstrategien und Wirkmechanismen von Gesundheitsförderungs- und Präventionsansätzen bei Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen, Gesundheitsförderung, Prävention, Wirksamkeit von Interventionsstrategien, soziale Chancengleichheit

 

Fachhochschule Bielefeld
Fachbereich Wirtschaft und Gesundheit
Interaktion 1
33619 Bielefeld

Projektleitung
Prof. Dr. Änne-Dörte Latteck

Projektförderung
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Laufzeit
04.10.2016 – 28.02.2017

Kurzbeschreibung
Im Mittelpunkt des Projektes steht eine systematische nationale und internationale Literatur- und Datenbankrecherche zu Gesundheitsförderungs- und Präventionsansätzen bei Menschen mit Behinderungen und der Auswertung der vorliegenden Evidenz der Ansätze. Das Ziel besteht darin, den Begriff der Interventionsmöglichkeiten in Bezug auf die Zielgruppe zu spezifizieren und bei der Literatur- und Datenbankrecherche die Wirkmechanismen partizipativer sowie verhaltens- und verhältnisbezogener Ansätze zu untersuchen. Im Sinne eines explorativen und qualitätssichernden Zuganges werden ausgewählte fachliche Expertinnen und Experten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV), von Interessensverbänden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler relevanter Disziplinen im Sinne von Workshops, Interviews integriert.

Vor dem Hintergrund einer ausgeprägten Risikokonstellation bei Menschen mit Behinderungen nehmen präventive und gesundheitsförderliche Interventionen perspektivisch eine besondere Bedeutung ein. Das Risikoprofil der Zielgruppe ist von einem schnelleren Abbau physischer und kognitiver Fähigkeiten, vom vermehrten Auftreten von Krankheiten und vom Abbau der Kommunikationsmöglichkeiten charakterisiert, sodass sich alterungs- und behinderungsbedingte Auswirkungen wechselseitig verstärken.

Das Projekt wird im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung durchgeführt, die im Rahmen der Umsetzung des im Juli 2015 verabschiedeten Präventionsgesetzes nach § 20a SGB V die Krankenkassen bei der Wahrnehmung der zu erfüllenden Aufgaben zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten der Versicherten qualitätssichernd unterstützen. Damit soll das übergeordnete Ziel verfolgt werden, sozial bedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen zu verringern und Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten gezielt zu stärken.