Erklärung zur Barrierefreiheit

Die HSBI ist bemüht, ihre Website https://www.hsbi.de/ im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der HSBI, welche unter dem Einstiegslink https://www.hsbi.de/ aufrufbar ist.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21. Oktober 2020 erstellt.

Unsere Webseite wurde via BITV-Test unabhängig durch Dritte nach WCAG 2.1 geprüft.

Die Erklärung wurde zuletzt am 11. Januar 2021 überprüft.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern (BGG & LGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 teilweise vereinbar.

Begründung

Die HSBI verfügt über einen sehr umfangreichen Webauftritt von mindestens mehreren hundert Webseiten. Der überwiegende Anteil der Seiten wurde vor dem 23. September 2018 veröffentlicht. Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung nach den Bundes- und Landesgleichstellungsgesetzen ist die Internetseite jedoch noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet. Die technische Umsetzung wird sukzessive durchgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

Die HSBI arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen.

Falls Sie bei der Verwendung der Webseite auf Barrieren stoßen, zum Beispiel

  • auf Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  • auf Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht konform mit WCAG konform sind,
  • auf Inhalte, die unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten,
  • oder wenn Sie andere Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben,

wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
info@hsbi.de 

Von dort wird Ihre Anfrage an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Durchsetzungsverfahren

Wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Diese Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Bundes Lösungen zu suchen und außergerichtlich beizulegen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle folgendermaßen:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49.30.18 527-2805
Fax: +49.30.18 527-2901

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de