Beurlaubung vom Studium

Eine Beurlaubung kommt nur in wenigen Ausnahmefällen in Betracht, die Sie der Übersicht Beurlaubungsgründe entnehmen können.

Hier nicht aufgeführte Gründe wie z. B. wirtschaftliche Notlagen oder das Nachgehen einer Erwerbstätigkeit sind keine Beurlaubungsgründe (aktuelle Ausnahme: Coronabedingte Notlagen).

Weitere Hinweise

  • Beurlaubungen für das erste Fachsemester eines Studiengangs sind generell nicht möglich!
  • Eine Beurlaubung erfolgt immer für die Dauer eines Semesters und ist bei Bedarf zum nächsten Semester erneut zu beantragen.
  • Beurlaubte Studierende sind grundsätzlich nicht berechtigt, Prüfungsleistungen zu erbringen.
    Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie eine nicht bestandene Prüfung wiederholen möchten oder wenn die Beurlaubung wegen Kindererziehung oder Pflege eines Angehörigen erfolgt; in diesen Fällen dürfen Prüfungen regulär abgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass diese Ausnahme nicht für Weiterbildungsstudierende gilt. Sollten Sie während Ihrer Beurlaubung Leistungen des Arbeitslosengeld II beziehen, lassen Sie sich bitte bei der Agentur für Arbeit beraten, ob eine Teilnahme an Prüfungen Auswirkungen auf den Leistungsbezug hat.
  • Auf Ihrem Studierendenausweis und den Studienbescheinigungen wird der Status "beurlaubt" vermerkt.
  • Urlaubssemester werden zwar als Hochschulsemester mitgerechnet, da Ihre Einschreibung an der Hochschule Bielefeld bestehen bleibt; allerdings gelten Urlaubssemester nicht als Fachsemester.
  • Für das auf das Urlaubssemester folgende Semester müssen Sie sich regulär zurückmelden sofern Sie keinen Antrag auf Beurlaubung für das Folgesemester stellen. Sie werden hierzu von der Hochschule Bielefeld wie gewohnt über die Rückmeldefristen informiert.
  • Während einer Beurlaubung besteht kein Anspruch auf BAföG-Zahlungen. Über eventuelle Möglichkeiten, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II zu beziehen, erkundigen Sie sich bitte direkt (bestenfalls vor der Beurlaubung) bei der Agentur für Arbeit. Erfragen Sie in diesem Zusammenhang bitte auch, was einem Leistungsbezug entgegen steht!