Neue Ordnung für die Hochschulbibliothek

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Seit dem 16.06.2020 gilt für die Nutzung der Hochschulbibliothek eine neue Bibliotheksordnung. Diese löst die vorherige „Verwaltungs- und Benutzungsordnung“ ab und trägt den zwischenzeitlichen gesetzlichen Änderungen, veränderten Rahmenbedingungen des Bibliotheksbetriebs und dem Ausbau unserer Services Rechnung.

Einige wichtige Neuerungen für Bibliotheksnutzer*innen:

  • Endlich ist in der Ordnung fixiert, was schon längere Zeit Praxis ist: Studierende können auf Antrag Medien bis zum Ende der in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegten Bearbeitungszeit für die Anfertigung einer Abschlussarbeit ausleihen.
  • Für Professor*innen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, wissenschaftliche Mitarbeitende und Lehrbeauftragte verlängert sich die Leihfrist der von ihnen ausgeliehenen Medien mehrmals automatisch, sofern keine anderweitige Vormerkung vorliegt.
  • Künftig sollen alle Ausleihvorgänge per Selbstverbuchung möglich sein - in der Corona-Krise unabdingbar für die Realisierung einer kontaktfreien Medienausleihe. Für bestimmte Sonderformen der Ausleihe galt dies bisher nicht.

Die Bibliotheksordnung für die Hochschulbibliothek der HSBI finden Sie hier links in der Downloadbox.