Adobe ETLA Point (Creative Cloud)

Die Software Adobe Creative Cloud des Herstellers ist eine Sammlung von Design-, Grafik- und Produktionssoftware.

Die Hochschule Bielefeld ist dem vom LRZ mit dem Anbieter Adobe ausgehandelten  Rahmenvertrag zum Bezug von Mietlizenzen („ETLA Point“) für alle deutschen Hochschulen beigetreten. Es handelt sich um Mietlizenzen mit fixem Ablaufdatum.

Adobe bietet die Produkte nur noch zur Miete an als personengebundene Lizenzen an, d.h. jede*r Nutzer*in benötigt eine eigene persönliche Kennung bei Adobe ("Adobe Federated ID"), um mit den Produkten arbeiten zu können. Es wird bei der Aktivierung der Federated ID ein pseudonymisiertes Nutzungskonto bei Adobe erstellt, der Anbieter kann keine Rückschlüsse auf Personen ziehen. Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise der HSBI.

Die Nutzung der Speicherung von Daten in der Adobe Creative Cloud ist deaktiviert, Daten können nur lokal gespeichert werden.

Lizenzart: Mietlizenzen, zwei Lizenzmodelle:
Nutzendengebunden: Named User License (NUL, personalisiert/pseudonymisiert)
Gerätebasiert: Shared Device License (SDL)

Produkte: Adobe Creative Cloud All Apps Pro für Windows und macOS , NUL und SDL, Adobe Captivate (NUL)

Lizenzierungszeitraum: 23.11.2022 - 22.11.2025

Berechtigte: Beschäftigte der Hochschule Bielefeld, Studierende können die Software auf Geräten der Hochschule über SDL verwenden

Kosten: Einzellizenzen, siehe Softwareportal, Reiter Adobe ETLA Point

Bestellung: Beantragung und Genehmigung über das zentrale Softwareportal, Reiter Adobe ETLA Point

Download: Download des Creative Cloud Clients nach Genehmigung und Beschaffungsabwicklung über das zentrale Softwareportal, Reiter Adobe ETLA Point

Anleitungen und FAQs: www.hsbi.de/dvz/faq/cat/117

 

Nutzungsbedingungen (Auszug):

Das Angebot von Adobe unterliegt den Bestimmungen aus dem Rahmenvertrag Adobe Enterprise Term License Agreement, die kompletten Nutzungsbedingungen finden Sie unter https://www.adobe.com/de/legal/terms/enterprise-licensing/cc-product-terms.html. Das Nutzungsrecht kann entweder einer bestimmten Person oder einem bestimmten Gerät zugewiesen werden:

 1) Personen-gebundene Lizenzen (NUL)

  • Jede Lizenz muss einer bestimmten Person zugeordnet werden. Für jede Person wird jeweils eine eigene Lizenz benötigt. Personen, denen eine Lizenz zugewiesen wurde, können die Software dann an verschiedenen Geräten nutzen. Adobe Acrobat kann auf maximal zwei Geräten (Geräte der Hochschule, Mobilgeräte, Privatgeräte) verwendet werden. Nutzen Sie die Software auf mehr als zwei Geräten, erhalten Sie einen Hinweis, dass Sie ein Gerät abmelden müssen.
  • Die Aktivierung der Software erfolgt über ein individuelles Nutzungskonto („Adobe Federated ID“).

 

2) Geräte-gebundene Lizenzen (SDL)

  • Jede Lizenz wird einem bestimmten Gerät zugeordnet und kann an diesem Gerät von unterschiedlichen Personen genutzt werden. Für jedes Gerät wird jeweils eine eigene Lizenz benötigt.
  • Die Nutzung der gerätegebundenen Lizenz ist nur an öffentlichen Arbeitsplätzen, in PC-Pools sowie Laboren und nur durch Studierende möglich.
  • Um die Lizenzen nutzen zu können, benötigen die Nutzer*innen jeweils individuelle Benutzerkonten („Adobe Federated ID“) oder eine eigene, private Adobe ID.