Informationen zur Exmatrikulation

Sie haben Ihre letzte Prüfung bestanden, planen den Wechsel zu einer anderen Hochschule oder möchten Ihr Studium abbrechen? Wie funktioniert die Antragsstellung? Besteht die Möglichkeit einer Rückerstattung von Semesterbeiträgen? Welche Unterstützung steht Ihnen nach einem Studienausstieg zur Verfügung? Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Exmatrikulation.

Antragstellung

Bevor Sie Ihren Antrag auf Exmatrikulation stellen, sollten Sie zunächst folgenden Entlastungsvermerk einholen:

Entlastungsvermerk der Hochschulbibliothek, welcher Ihnen bestätigt, dass Sie dort keine Medien mehr entliehen haben und auch ansonsten keinerlei Verbindlichkeiten (z. B. Säumnisgebühren) mehr bestehen.

Nach Erhalt Ihres Entlastungsvermerk können Sie Ihren Antrag im CAT Onlineportal stellen.

Benötigte Nachweise

Wenn Sie sich zum Ende des laufenden Semesters exmatrikulieren möchten (also zum 28./29.02. oder 31.08. eines Jahres), reicht der Antrag auf Exmatrikulation aus.

Sofern Sie jedoch eine Exmatrikulation während des laufenden Semesters beantragen, müssen Sie gleichzeitig auch Ihren Studierendenausweis (bzw. die Campus Card) beim Studierendenservice einreichen. Dies gilt auch, wenn Sie sich für das kommende Semester bereits zurückgemeldet und die o.g. Nachweise und Bescheinigungen bereits erhalten haben, Sie dieses Semester jedoch nicht mehr wahrnehmen möchten.

Haben Sie den Studierendenausweis verloren, müssen Sie bei der Online-Antragsstellung zusätzlich eine entsprechende Versicherung an Eides Statt über den Verlust des Ausweises hochladen.

Über das CAT-Portal erhalten Sie dann eine Rückmeldung, sobald Ihr Antrag auf Exmatrikulation bearbeitet wurde. Im Falle einer Genehmigung werden neue Bescheinigungen (Exmatrikulations- und Rentenbescheinigung) erzeugt, die Sie ebenfalls im Portal abrufen können. Ein paralleler Versand der Bescheinigungen per Post oder Mail erfolgt nicht.

Rückerstattung von Semesterbeiträgen

Die Exmatrikulation ist grundsätzlich zu jedem beliebigen Datum innerhalb des Semesters möglich, zu welchem Sie sich das letzte Mal ordnungsgemäß zurückgemeldet haben. Rückwirkende Exmatrikulationen können jedoch nicht vorgenommen werden, da Sie ansonsten in der Zeit zwischen dem gewünschten Exmatrikulationsdatum und der tatsächlichen Antragstellung zu Unrecht studentische Vorteile in Anspruch nehmen konnten (was darüber hinaus auch einen Straftatbestand darstellt).

Bei einer Exmatrikulation im laufenden Semester ist eine Erstattung der Semesterbeiträge nicht mehr möglich. Sie haben dann jedoch die Möglichkeit, bis zum Ende des jeweiligen Semesters eingeschrieben zu bleiben, um so weiterhin den Studierendenausweis und das NRW-Ticket nutzen zu können. Darüber hinaus entstehen dann bei einem evtl. Hochschulwechsel keine Unterbrechungszeiten; außerdem liefe Ihre studentische Krankenversicherung weiter.

Sollte eine Exmatrikulation zum Semesterende für Sie nicht in Frage kommen, müssen Sie im Rahmen dieser Exmatrikulation Ihren Studierendenausweis (bzw. Ihre CampusCard) beim Studierendenservice abgeben, da Sie dann Ihren Studierendenstatus mit dem Tag der Exmatrikulation verlieren und diesen Nachweis somit nicht mehr nutzen dürfen. Sie sind verpflichtet, gegenüber anderen Behörden (z. B. Amt für Ausbildungsförderung, Kindergeldstelle) wahrheitsgemäße Angaben über die Exmatrikulation und die damit verbundene Änderung Ihres Status im laufenden Semester zu machen. Fach- und Hochschulsemester zählen trotz Exmatrikulation weiterhin für das laufende Semester, was beispielsweise relevant bei einer erneuten Einschreibung an einer anderen Hochschule ist.

Haben Sie sich bereits zum folgenden Semester zurückgemeldet und beantragen eine Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters, können Ihnen die Semesterbeiträge rückerstattet werden. Einen Antrag auf Erstattung von den Semesterbeiträgen finden Sie im CAT-Portal.

Weitere Hinweise
  • Bevor Sie den Antrag auf Exmatrikulation stellen, sollten Sie prüfen, ob Sie alle entliehenen Bücher, Geräte, Medien, Schlüssel und sonstige Gegenstände zurückgegeben haben. Es dürfen keine Verbindlichkeiten gegenüber den Einrichtungen der Hochschule Bielefeld bestehen, was durch den/die Entlastungsvermerk(e) bestätigt wird.
  • Bei einem internen Wechsel an der Hochschule Bielefeld ist keine Exmatrikulation nötig; vielmehr muss eine Bewerbung für den gewünschten Studiengang eingereicht werden. 
  • Durch die Exmatrikulation werden etwaige Prüfungsanmeldungen nicht berührt, d.h. die evtl. Abmeldung von noch angemeldeten Prüfungen muss separat im LSF vorgenommen werden.
  • Bitte beachten: Da Studierendenakten nach einer Aufbewahrungszeit von 30 Jahren vernichtet werden, können nach Ablauf dieses Zeitraums keine Studien- und Rentenbescheinigungen mehr ausgestellt werden.
Beratungsangebote bei Studienausstieg

Sie wollen neue Wege gehen?
… oder suchen nach Alternativen zum Studium?

In der Region Ostwestfalen-Lippe können Sie auf ein Netz an Personen und Einrichtungen zurückgreifen, das Ihnen hilft, sich bei einem Studienausstieg zu orientieren.

In der Zentralen Studienberatung beraten wir Sie gern zu alternativen Studiengängen, zu Unterstützungsmöglichkeiten durch die Hochschule, zu Ansprechpartnern außerhalb der Hochschule oder wenn Sie gerade nicht mehr weiterwissen.

Zentrale Studienberatung der Hochschule Bielefeld
Nadja Gregory / Elena Brestel-Wigowski /Ulrike Rehm
Interaktion 1, Bauteil A, 3. Etage
33619 Bielefeld

 

Die Hochschulberatung der Agentur für Arbeit in der Universität Bielefeld berät Sie umfassend zu Ihren beruflichen Optionen, sei es eine schulische oder betriebliche Ausbildung, ein Studium an einer anderen Hochschule oder eine Karriere im öffentlichen Dienst. Das Serviceangebot der Agentur für Arbeit umfasst zudem individuelle Potential- und Fähigkeitsanalysen, einen Bewerbungsunterlagencheck sowie die Vermittlung offener Stellenangebote:

Hochschulberatung der Agentur für Arbeit in der Universität Bielefeld
Universitätsstraße 25, Raum D 0-170 (Uni-Halle, Nähe Westend)
Raum D 0 – 170 (zentrale Halle, Nähe Westend)

Bielefeld.Hochschulberatung@arbeitsagentur.de

www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bielefeld/hochschulberatung

Alle Veranstaltungen der Hochschulberatung sind unter www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bielefeld/hochschulberatung zu finden.

Individuelle Beratungstermine können per Mail (Bielefeld.Hochschulberatung@arbeitsagentur.de) unter Angabe Ihres Anliegens sowie einer Telefonnummer angemeldet werden. Die Hochschulberatung wird anschließend den persönlichen Beratungstermin (in Präsenz oder digital) mit Ihnen abstimmen.
 

Informationen zu betrieblichen Ausbildungsberufen und Weiterbildungsmöglichkeiten in der Industrie, über freie Stellenangebote in der Region und Beratung zu Möglichkeiten der Anerkennung von Studienleistungen bekommen Sie bei der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld:

Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostwestfalen zu Bielefeld
Stephanie Wiedey
Elsa-Brändström-Str. 1-3
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 – 554 143
s.wiedey@ostwestfalen.ihk.de
www.ostwestfalen.ihk.de/ausbildung/fuer-schueler/neustart-fuer-studienerfahrene

Industrie- und Handelskammer (IHK) Lippe zu Detmold
Sebastian Prange
Leonardo-da-Vinci-Weg 2
32760 Detmold
Telefon +49.5231.760178
prange@detmold.ihk.de
www.detmold.ihk.de/hauptnavigation/bilden-und-qualifizieren/studienzweifler/neustart-in-lippe


Die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe informiert Sie zu betrieblichen Ausbildungsberufen und Weiterbildungsmöglichkeiten im Handwerk, über freie Stellen in Lehrstellenbörsen oder eine Vermittlung in Praktika. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen:

Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe
Jürgen Altemöller
Campus Handwerk 1
33613 Bielefeld
Telefon: 0521-5608 343
juergen.altemoeller@hwk-owl.de
www.handwerk-owl.de/reset-studienzweifel

Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe
Olga Marks
Waldenburger Straße 19
33098 Paderborn
Telefon +49.5251.700-343
olga.marks@kh-paderborn-lippe.de

Kreishandwerkerschaft Höxter-Warburg
Kai de Buhr
Industriestraße 34
33034 Brakel
Telefon: +49 5272 3700 21
debuhr@kh-hx.de