Verbundprojekt: Vernetztes Wohnen – Die mitdenkende Wohnung (KogniHome)

Datenschutzrecht, Telemedienrecht, Telekommunikationsrecht, Produkthaftungsrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, IT-Vertragsrecht

 

1. Teilprojekt ELSI (wissenschaftliche Begleitforschung):
     Juristische Aspekte des Gesamtvorhabens

2. Teilprojekt: Juristische Aspekte der Verwertung und künftigen
     Nutzung der Forschungsergebnisse

Fachhochschule Bielefeld
Fachbereich Wirtschaft und Gesundheit
Interaktion 1
33619 Bielefeld

Teilprojektleitung
Prof. Dr. jur. Brunhilde Steckler, Fachbereich Wirtschaft und Gesundheit
Tel: 0521 - 106 / 5070, brunhilde.steckler@fh-bielefeld.de

Vertretung
Ass. jur. Saskia Kesting, Fachbereich Wirtschaft und Gesundheit
Tel: 0521 - 106 / 4829, saskia.kesting@fh-bielefeld.de

Projektbeteiligung
1. achelos GmbH
2. Bielefelder Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH
3. DMW Schwarze GmbH & Co. Industrietore KG
4. Fachhochschule Bielefeld, FB Ingenieurwissenschaften und Mathematik
5. HANNING & KAHL GmbH & Co KG
6. helectronics gmbh
7. HELLA KGaA Hueck & Co.
8. Hettich Holding GmbH & Co. oHG
9. HJP Consulting GmbH
10. Miele & Cie. KG
11. Neue Westfälische GmbH & Co. KG
12. v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel
13. Universität Bielefeld: Exzellenzcluster CITEC und Institut CoR-Lab
14. Universität Paderborn

Laufzeit
01.08.2014 - 31.07.2017

Projektförderung


Logo des BMBF

                                 

Kurzbeschreibung
Eine vernetzte Wohnung, die die Gesundheit, Lebensqualität und Sicherheit von Familien, Singles und Senioren fördert: Daran werden 14 Projektpartner aus Ostwestfalen-Lippe in den gemeinsam arbeiten, und zwar im neuen regionalen Innovationscluster KogniHome. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Projekt. Geleitet wird KogniHome von CITEC, dem Exzellenzcluster der Universität Bielefeld. Partner sind unter anderem die Fachhochschule Bielefeld, der Hausgerätehersteller Miele, die v. Bodelschwingh'schen Stiftungen Bethel und das Unternehmen Hella aus Lippstadt.
Die Partner aus Industrie, Forschung, Dienstleistung sowie Sozial- und Gesundheitswesen befassen sich mit der Frage, wie sich "mitdenkende" und "vertrauenswürdige" technische Systeme verwirklichen lassen, die Menschen im Alltag unterstützen können. Bei der Entwicklung der technologischen Basis stehen für die Forscher auch ethische, gesellschaftliche und rechtliche Aspekte im Fokus.
Das Besondere an dem Projekt KogniHome ist, dass die Wohnung ihren Nutzer ein Leben lang begleiten kann, weil sie von seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten lernt. Bei KogniHome wird kein Service-Roboter eingesetzt, sondern die Technologien werden unsichtbar in das gewohnte Wohnumfeld integriert. Die an der Entwicklung beteiligten Industriefirmen wollen die Ergebnisse dazu nutzen, marktreife Produkte zu entwickeln.
Prof. Dr. jur. Brunhilde Steckler ist im Gesamtvorhaben "KogniHome" für die juristischen Aufgaben der wissenschaftlichen Begleitforschung (ELSI = Ethical, Legal, Social Implications) verantwortlich. Die Ermittlung rechtlicher Aspekte erfolgt in den verschiedenen Teilen des Gesamtvorhabens (Digitale Küche, Eingangsbereich und Supportive Personal Coach) sowie in den Querschnittsprojekten (Virtueller Dialogassistent und Vernetzung).
Die unterschiedlichen Rechtsfragen werden identifiziert, strukturiert und den jeweiligen Rechtsgebieten zugeordnet (Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Datenschutzrecht, Telemedienrecht, Telekommunikationsrecht, Vertrags- und Produkthaftungsrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, IT-Vertragsrecht u.a.). Der Schwerpunkt liegt bei den datenschutzrechtlichen Anforderungen der einzelnen Teilprojekte und im Bereich der möglichen Haftung der Systementwickler und -anbieter als Folge technischer Fehler und naheliegenden Fehlbedienungen der Nutzer.
Nach einer Analyse des juristischen Schrifttums und der einschlägigen Rechtsprechung werden Lösungsansätze erarbeitet, mit den Vertretern der einzelnen Teil- und Querschnittsprojekte erörtert und Lösungsmöglichkeiten entwickelt, welche auf die Bedürfnisse der Nutzer abgestimmte sind (z.B. Checklisten für die Pflichten der Anbieter von Telemedien, Datenschutzklauseln, Haftungserklärungen, Nutzungsbedingungen und Vertragsmuster). Um die rechtssichere Nutzung des Systems zu ermöglichen, sind die in Schrifttum und IT-Praxis vorhandenen Vertragsklauseln und Muster auszuwerten und an die Systemanforderungen anzupassen.
Im Kontext der Untersuchung einer Verwertung und künftigen Nutzung der Arbeitsergebnisse aus dem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben "KogniHome" werden von Prof. Dr. jur. Brunhilde Steckler insbesondere gewerbliche Schutzrechte, z.B. Patente und Gebrauchsmuster, aber auch Urheberrechte und deren Lizenzierung geprüft. Ziel ist die Identifizierung und Einordnung der Arbeitsergebnisse in das System der Schutzrechtsverwertung, die Analyse künftiger vertraglicher Verwertungsmöglichkeiten und der Entwurf von Lizenzvereinbarungen in Abstimmung mit dem Konsortium.

Informationen zum Teilprojekt   "Intelligentes Lichtleitsystem"