Aufgaben des Fachbereichsrates
Dem Fachbereichsrat (FBR) obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Fachbereichs Gestaltung, für die nicht die Zuständigkeit des Dekans oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist. Er ist insoweit in allen Forschung, Kunst und Lehre betreffenden Angelegenheiten des Fachbereichs und für die Beschlussfassung über die Fachbereichsordnung zuständig. Auch nimmt der FBR Stellung zu Einführung, wesentlichen Änderungen oder Schließung von Studiengängen. Er kann über die Angelegenheiten des Fachbereichs Gestaltung Auskunft verlangen.
Mitglieder des Fachbereichsrates
Amtszeit:
Fh Angehörige 01.09.2018 bis 31.08.2020
Studierende 01.09.2018 bis 31.08.2019
Professorinnen/Professoren
Akademische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Petra Wessels
Lehrkräfte f. besondere Aufgaben
Nicht besetzt
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Delia Herden
Studierende
Studierendenvertreter gewählt bis 31.08.2019
Katharina Berchmann
Janina Dorsch