Fachbereichsrat des Fachbereichs Gesundheit

Aufgaben

Als zentralem Organ des Fachbereichs Gesundheit obliegt dem Fachbereichsrat die Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Fachbereichs Gesundheit, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der Dekanin oder des Dekans fallen. So ist er beispielsweise für die Beschlussfassung über die Fachbereichsordnung und weitere Ordnungen zuständig, nimmt an der Beratung über Berufungsvorschläge von Professorinnen und Professoren teil und ist in allen die Forschung und Lehre betreffenden Angelegenheiten zuständig.

Dem Fachbereichsrat Gesundheit gehören insgesamt elf stimmberechtigte Mitglieder an:

  • Sechs Professorinnen oder Professoren
  • Zwei Vertreterinnen oder Vertreter der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung
  • Zwei Studierende

Die Mitglieder des Fachbereichsrats werden von den Angehörigen des Fachbereichs in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder des Fachbereichsrats beträgt zwei Jahre, die der Studierendenvertreterinnen oder –vertreter ein Jahr.

Mitglieder

Vorsitzende

Prof. Dr. rer. med., Dipl.-Psych. Ute Hartmann-Nieberle

Stellv. Vorsitzende

Prof. Dr. phil. Marisa Kaufhold

Mitglieder aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren

Prof. Dr. Ismail Özlü

 

Lehrkräfte für besondere Aufgaben

Dipl.-Päd. Karin Böhmker

 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Technik und Verwaltung

Ingrid Dabrock

 

Studierende

Michael Dörges

 

Fachbereichsratssitzungen

Die Fachbereichsratssitzungen des Fachbereichs Gesundheit finden in der Regel einmal im Monat mittwochs um 14:00 Uhr statt.

Voraussichtliche Termine FBR-Sitzungen:
Den Link zur Teilnahme erhalten Sie bei Ingrid Dabrock

  • 10.04.2024
  • 08.05.2024
  • 12.06.2024
  • 10.07.2024