Gleichstellungskommission

Zur Beratung und Unterstützung der Hochschule und der Gleichstellungsbeauftragten wird eine Gleichstellungskommission durch den Senat gewählt und bestellt. Sie besteht aus acht Mitgliedern, darunter maximal vier männliche, und der Gleichstellungsbeauftragten, die ebenfalls stimmberechtigt ist.

Die Gleichstellungskommission ist dem Senat zugeordnet und hat die Aufgaben,

  • Kandidatinnen für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten zu finden,
  • die Gleichstellungsbeauftragte zu beraten und zu unterstützen,
  • die Aufstellung und Einhaltung der Gleichstellungspläne zu überwachen,
  • an der internen Mittelvergabe mitzuwirken,
  • Beschlussvorschläge für den Senat vorzubereiten,
  • zu Widersprüchen der Gleichstellungsbeauftragten (§ 19 LGG) Stellung zu nehmen.



 

Weitere Mitglieder:

Klara Johanna Schüler, Studentin

Eugen Giesbrecht, Student