Informationen für Studierende bezüglich der Wiederholungsprüfungen am Campus Gütersloh

Die Wiederholungsprüfungen aus dem ausgefallenen Prüfungszeitraum WiSe 19/20-02 werden im Zeitraum 1. Juni bis 3. Juli als Onlineprüfungen angeboten (https://www.hsbi.de/praxisintegriertes-studium/corona).  Die jeweilige Prüfungsform und der Prüfungstermin werden spätestens zwei Wochen vor der Prüfung bekanntgegeben. Wie gewohnt findet eine automatische Anmeldung zu dem Wiederholungsprüfungstermin statt und die Abmeldung von der Prüfung ist nur bei Krankheit oder vergleichbar unabwendbarer Verhinderung möglich. Aktuell legen die Prüfenden die Prüfungsformate in Rücksprache mit der Prüfungsausschussvorsitzenden fest und stimmen die Prüfungstermine mit dem Studierendenservice ab.

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu den Wiederholungsprüfungen:

  • Mündliche Onlineprüfungen werden möglichst im Zeitraum vom 1.6. bis 21.6. (bevorzugt an Werktagen) stattfinden. Der Prüfungstermin für die mündliche Onlineprüfung (Datum und Uhrzeit) wird Ihnen spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin von der Prüferin/ dem Prüfer via E-Mail mitgeteilt. Der Eingang dieser E-Mail ist dem Prüfer/ der Prüferin schriftlich zu bestätigen. Bitte lesen Sie bereits jetzt die „Handreichung zur Abnahme von mündlichen Onlineprüfungen (siehe Anhang Seiten 5 bis 7) sorgfältig durch. Stellen Sie sicher, dass Sie über die dort aufgeführte, erforderliche technische Ausstattung zur Teilnahme an mündlichen Onlineprüfungen verfügen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein entsprechend technisch ausgestatteter Lernzentrumsraum in der Hochschule Bielefeld genutzt werden. Bitte stimmen Sie sich hierzu mit der Prüferin/ dem Prüfer ab.
  • Schriftliche Onlineprüfungen werden voraussichtlich im Zeitraum vom 22.6. bis 3.7. (bevorzugt an Werktagen) am Nachmittag stattfinden. Die Hochschule erarbeitet aktuell die Rahmenbedingungen für die Durchführung schriftlicher Onlineprüfungen.
  • Die Festlegung des Prüfungstermins für die Abgabe von Hausarbeiten im o.g. Prüfungszeitraum erfolgt durch die Prüferin/den Prüfer.
  • Weitere als die genannten Prüfungsformate sind zulässig.
  • Der reguläre Prüfungszeitraum findet planungsgemäß statt.