Beauftragter für IT-Sicherheit
Der IT-Sicherheitsbeauftragte berät sowohl die Leitung als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule bei sicherheitsrelevanten IT-Fragen und -Entscheidungen.
Zu seinen Aufgaben gehören ebenfalls
- die Erstellung eines Sicherheitsgrundkonzeptes,
- die Erstellung von Teilkonzepten und Richtlinien,
- die dauerhafte Etablierung von Sicherheitsmaßnahmen,
- die Ausarbeitung von Notfallplänen und -Maßnahmen,
- die Untersuchung sicherheitsrelevanter Vorfälle,
- die Förderung von Aufmerksamkeit und Verantwortung,
- die Initiierung und Koordination von Schulungsmaßnahmen.