Verhalten beim Betreten der Hochschulstandorte bei Symptomen von COVID-19
Personen mit erkennbaren bzw. nachgewiesenen Symptomen (Fieber > 37,5°C, Geruchs- und Geschmacksstörungen, „neuer“ Husten, neu aufgetretener erheblicher Schnupfen) empfehlen wir, Zuhause einen Selbsttest im Rahmen der Beschäftigtentestung durchzuführen. Studierende haben die Möglichkeit, einen Selbsttest bzw. einen Test im Testzentrum der Universität Bielefeld durchzuführen. Ist dieser negativ, können die Räumlichkeiten der Fachhochschule Bielefeld aufgesucht werden.
Erkrankung bzw. Verdacht auf COVID-19
Kolleg*innen im Dezernat/Fachbereich bzw. im unmittelbaren Arbeitsumfeld sind – ohne Nennung des Namens der erkrankten Person – über eine Erkrankung und das weitere Vorgehen zu informieren.
Schutz besonders gefährdeter Personen
Sollte kein Immunstatus vorliegen, gilt für Risikogruppen (s. Link) und Personen mit Grunderkrankungen eine besondere Regelung. Setzen Sie sich bitte zur weiteren Abklärung mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz der Fachhochschule Bielefeld unter arbeitsschutz@fh-bielefeld.de in Verbindung. Von hier aus erfolgt in Abstimmung mit dem Betriebsarzt eine individuelle Einschätzung der Situation und sich daraus ergebende Maßnahmen.
Eine Beschäftigung ist nur nach ärztlicher Bestätigung zulässig.
Informationen unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html
Sollte eine Präsenz von Schwangeren an der Fachhochschule Bielefeld unumgänglich bzw. erforderlich sein, setzen sich Beschäftigte und Studentinnen mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz der Fachhochschule Bielefeld in Verbindung.
Kontakt: arbeitsschutz@fh-bielefeld.de
Beschäftigte und Studierende, die aus gesundheitlichen Gründen keine FFP2-Maske bzw. einen medizinischen Mundschutz tragen können, wenden sich an den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Fachhochschule Bielefeld. Hier wird eine spezifische Prüfung des Ausschlusses zum Tragen einer FFP2-Maske bzw. eines medizinischen Mundschutzes in den Räumlichkeiten der Fachhochschule Bielefeld vorgenommen und nach positiver Prüfung eine Bescheinigung zur Befreiung von der Maskenpflicht in den v.g. Räumlichkeiten ausgestellt. Diese wird dann der Antrag stellenden Person nach Prüfung der Identität ausgehändigt. Die im Vorfeld genannte Bescheinigung ist jeweils für das laufende Semester gültig.
Datenschutzrechtlicher Hinweis: Bitte senden Sie kein ärztliches Attest bzw. Daten die Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben, per Mail.
Kontakt: arbeitsschutz@fh-bielefeld.de
Mindestabstand, FFP2-Maske bzw. medizinische Gesichtsmaske, andere Maßnahmen
Die Aushänge zu den Hygienemaßnahmen an der Fachhochschule Bielefeld in den Eingangsbereichen sind zu beachten.
In den Eingangsbereichen, Fluren und Treppenhäusern der Fachhochschule Bielefeld ist das Tragen einer FFP2-Maske bzw. einer medizinischen Gesichtsmaske erforderlich. Für das Fachhochschulhauptgebäude gilt die Erfordernis des Tragens einer FFP2-Maske bzw. einer medizinischen Gesichtsmaske auch im Bereich der Tiefgarage.
Auf das Tragen einer Maske kann in den Fällen verzichtet werden, in denen dies auch nach den Regelungen der Coronaschutzverordnung NRW zulässig ist, wie beispielsweise aus medizinischen Gründen. (§ 3 Abs. 2 der Coronaschutzverordnung NRW).
Wir empfehlen weiterhin die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern.
Beachten Sie, dass FFP2-Masken gem. den Vorschriften des Arbeitsschutzes nicht durchgehend getragen werden sollen (Richtwert der Tragedauer bei körperlich anstrengender Tätigkeit 75 Minuten und bei geistiger Tätigkeit 150 Minuten, 30 Minuten Erholungsdauer). In der Zeit der Erholungsdauer ist eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.
Büroräume
Einzelbüros bis zu einer Größe von 8 m² werden grundsätzlich nur von einer Person besetzt. Die Belegung von Mehrfachbüros ist unter Einhaltung des Mindestabstandes wieder möglich, sofern alle anwesenden Büronutzer*innen mit der Mehrfachnutzung einverstanden sind. Auch bei der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern empfehlen wir das Tragen einer FFP2-Maske bzw. medizinischen Gesichtsmaske. Wird ein Mehrfachbüro durch mehrere Nutzer*innen belegt, wird empfohlen, tagesaktuell einen Selbsttest durchzuführen. Der Test wird von der Fachhochschule Bielefeld zur Verfügung gestellt.
Besprechungen/Sitzungen/Gremientermine/Berufungskommissionen/Vorstellungsgespräche/Fortbildungen
Besprechungen können wieder in Präsenz durchgeführt werden, sofern eine dienstliche Notwendigkeit besteht.
Vorstellungsgespräche können in Präsenz durchgeführt werden. Sind Präsenzvorstellungsgespräche angedacht, wird weiter ein zweistufiges Verfahren empfohlen. Zunächst sollten die Vorstellungsgespräche digital durchgeführt werden, um eine Vorauswahl treffen zu können. Im zweiten Schritt könnten Vorstellungsgespräche in Präsenz stattfinden.
Gremiensitzungen können in Präsenz oder digital bzw. hybrid stattfinden; die Entscheidung obliegt der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden. Vorsitzende sollen prüfen, inwieweit eine präsente Sitzung tatsächlich erforderlich ist.
Lediglich für Besprechungen und Vorstellungsgespräche gilt: Bei einem Mindestabstand von 1,5 Metern und einem ausreichend großen Raum kann auf das Tragen einer FFP2-Maske bzw. einer medizinischen Gesichtsmaske verzichtet werden; bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern wird das Tragen einer FFP2-Maske bzw. medizinischen Gesichtsmaske empfohlen.
Bei Gremiensitzungen und Fortbildungen besteht die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske bzw. einer medizinischen Gesichtsmaske auch bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern.
Veranstaltungen
Im Sommersemester 2022 sind interne Veranstaltungen an der Fachhochschule Bielefeld wieder erlaubt. Die Hochschulleitung bittet aber alle Veranstalter*innen angesichts einer nach wie vor schwer einschätzbaren Pandemieentwicklung von Fall zu Fall kritisch zu hinterfragen, ob eine Veranstaltung tatsächlich notwendig ist. Externe Veranstaltungen werden im Sommersemester 2022 nur in Einzelfällen stattfinden können. Alle Veranstaltungen sind über die Seiten der Hochschulkommunikation unter https://www.fh-bielefeld.de/event/anmeldung anzumelden. Diese bleiben weiterhin Einzelfallentscheidungen und sind ebenfalls über die Seiten der Hochschulkommunikation anzumelden.
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske bzw. medizinischen Gesichtsmaske.
Lehr- und Praxisveranstaltungen
Die Durchführung von Lehr- und Praxisveranstaltungen ist grundsätzlich wieder in Präsenz möglich. In geringem Umfang finden Lehr- und Praxisveranstaltungen weiterhin digital statt. Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske bzw. medizinischen Gesichtsmaske.
Für Exkursionen im Inland gelten die Verordnungen der jeweiligen Bundesländer.
Prüfungen
Für mündliche Prüfungen gilt: Bei einem Mindestabstand von 1,5 Metern und einem ausreichend großen Raum kann auf das Tragen einer FFP2-Maske bzw. einer medizinischen Gesichtsmaske verzichtet werden.
In schriftlichen Prüfungen kann auf das Tragen einer FFP2-Maske bzw. einer medizinischen Gesichtsmaske verzichtet werden. Es besteht die dringende Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske bzw. medizinischen Gesichtsmaske. Für schriftliche Prüfungen werden atmungsaktive FFP2-Masken zur Verfügung gestellt.
Lernarbeitsplätze
Bei einem Mindestabstand von 1,5 Metern und einem ausreichend großen Raum kann auf das Tragen einer FFP2-Maske bzw. einer medizinischen Gesichtsmaske verzichtet werden; bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern wird das Tragen einer FFP2-Maske bzw. medizinischen Gesichtsmaske empfohlen.
Lüftung/Lüftungsanlagen
In allen Räumen, ist eine regelmäßige Stoßlüftung durchzuführen. Unter einer Stoßlüftung wird der kurzzeitige, intensive Luftaustausch von ca. 3 – 10 Minuten verstanden.
Eine Stoßlüftung ist in regelmäßigen Abständen nach Bedarf durchzuführen. Empfohlen wird diese für Büroräume nach 60 Minuten und in Besprechungsräumen sowie in Seminarräumen, die über keine mechanische Lüftung verfügen, nach 20 Minuten. Die Mindestdauer ist von diversen Faktoren abhängig. Hier spielen die Temperaturdifferenz zwischen Innen- und Außentemperatur sowie die Windverhältnisse eine entscheidende Rolle. Folgende Richtwerte über die Dauer der Stoßlüftung sind anzuwenden: Im Sommer beträgt die empfohlene Dauer der Stoßlüftung unter Berücksichtigung der Außentemperatur bis zu 10 Minuten, im Frühling/Herbst beträgt diese 5 Minuten und im Winter 3 Minuten.
Im Audimax und den Hörsälen ist eine regelmäßige Stoßlüftung nicht erforderlich, da diese Räumlichkeiten über eine mechanische Lüftung verfügen. Die Stoßlüftung erfolgt ausschließlich in den Räumen, in denen die Fensterflügel ganz zu öffnen sind. Wenn die Fenster lediglich eine Kippfunktion haben (einschl. der Oberlichter) bitte nicht unterstützend lüften, damit die Luftströmung der mechanischen Lüftung nicht beeinträchtigt wird.
Erste Hilfe
Die Notfallorganisation für den regulären Hochschulbetrieb findet Anwendung.
Um Ersthelfer*innen der Fachhochschule Bielefeld vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, sind keine Mund zu Mund Beatmungen durchzuführen. Stattdessen sind die Beatmungsmasken zu verwenden. Die in der Notfallorganisation beschriebenen Handlungsanweisungen zum Verhalten bei Unfällen finden Anwendung.
Hausrecht/Ordnungswidrigkeiten
Die Einhaltung der vorstehenden Ausführungen erfolgt, unbeschadet der Befugnisse der Ordnungsbehörden, mit den Mitteln des Hausrechts und des Dienstrechts, ggf. durch Meldung an die Ordnungsbehörden.
Rechtsgrundlagen
Infektionsschutzgesetz
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
ASR-A3-6-1 Technische Regeln für Arbeitsstätten - Lüftung
Corona-Epidemie-Hochschulverordnung
Coronaschutzverordnung NRW
Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW