FH Bielefeld
University of
Applied Sciences

Corona-Schutzmaßnahmen

an der Fachhochschule Bielefeld

 

Einleitung

Das Infektionsgeschehen hat sich abgeschwächt und der Immunisierungsgrad in der Bevölkerung ist aufgrund von Impfungen, aber auch durch die Infektionen in diesem Herbst und Winter sehr hoch. Die Regelungen an der Fachhochschule Bielefeld konzentrieren sich nur noch auf wenige Schutzmaßnahmen; einige davon sind verpflichtend, andere hingegen Empfehlungen.

Es gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere, insbesondere vulnerable Personen.

 

Maske tragen / Abstand halten

In Gebäuden der Fachhochschule Bielefeld wird weiter das Tragen mindestens einer OP-Maske empfohlen, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

 

Bei Infektion zu Hause bleiben

Beschäftigte und Studierende, die krank sind, sind angewiesen, die Gebäude der Fachhochschule nicht zu betreten. Auf Corona positiv getestete Beschäftigte und Studierende dürfen die Gebäude der Fachhochschule Bielefeld nicht betreten, bis das Testergebnis negativ ist.

Tests werden weiter durch die Hochschule zur Verfügung gestellt.

 

Besprechungen / Sitzungen

Besprechungen, Sitzungen oder Gremientermine können in Präsenz oder digital bzw. hybrid stattfinden; die Entscheidung obliegt der/dem Vorsitzenden bzw. Vorgesetzten.

 

Homeoffice

Die geltende Homeoffice-Regelung (Dienstvereinbarung zur temporären Verlagerung des Dienstortes an die Wohnstätte der Beschäftigten) soll weiterhin angemessen genutzt werden.

 

Lüftung der Räumlichkeiten

In allen Räumen ist eine regelmäßige Stoßlüftung durchzuführen.

 

Schutz besonders gefährdeter Personen und Schwangerer

Für Risikogruppen und Personen mit Grunderkrankungen gilt eine besondere Abklärung des individuellen Schutzes. Das gleiche betrifft schwangere Beschäftigte und Studierende. Die Betroffenen setzen sich mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz der Fachhochschule Bielefeld unter arbeitsschutz@fh-bielefeld.de in Verbindung. Von hier aus erfolgt eine Abstimmung mit dem Betriebsarzt.

 

Ersthelfer*innen schützen

Um Ersthelfer*innen vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, sind Mund zu Mund Beatmungen nur mit Beatmungsmasken durchzuführen.