Schließanlage | Schließberechtigung

Die Gebäude der HSBI sind mit einer elektronischen Schließanlage ausgetattet. Zur Nutzung der Schließanlage wird eine Applikation auf der CampusCard installiert. Zur Erweiterung und Änderung von Schließrechten (z.B. bei studentischen Hilfkräften) muss der Antrag auf Schließberechtigung (Downloadbox) ausgefüllt werden. 

Die Bearbeitung des Antrag auf Schließberechtigung erfolgt je nach Zugehörigkeit des Antragstellers / der Antragstellerin:
  • Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Mathematik: Raum E 221 (HSBI-Hauptgebäude)
  • Fachbereich Sozialwesen: Raum C 111 und C 113 (HSBI-Hauptgebäude)
  • Fachbereich Wirtschaft: Raum B 332 (HSBI-Hauptgebäude)
  • Fachbereich Gesundheit: Raum F 330 (HSBI-Hauptgebäude)
  • Hochschulbibliothek und Datenverarbeitungszentrale: Raum B 011 und B 014 (HSBI-Hauptgebäude)
  • Sonstige (Hochschulverwaltung, AStA, Dienstleister, etc.): Raum A 419 & A 421 (HSBI-Hauptgebäude)
  • Gebäude G (Apparative Biotechnologie): Raum G2-367 (Gebäude G)
  • Kurt-Schumacher-Str., Gebäude D: schliessberechtigung.kss@hsbi.de
  • Fachbereich Campus Minden: Raum B 117 (Campus Minden)
  • Campus Minden Sonstige: Raum F 100 (Campus Minden)
  • Campus Gütersloh: Raum 014 (Campus Gütersloh, Gleis 13)

Personen, die keine CampusCard nutzen möchten, können alternativ eine sog. Schließkarte verwenden.