Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen

Mit dem zum 1. Oktober 2014 in Kraft getretenen Hochschulzukunftsgesetz wurde u.a. beschlossen, dass die Hochschulen, die Landespersonalrätekonferenzen und das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einen Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen vereinbaren.

Dieser Rahmenkodex wurde zwischenzeitlich entwickelt und von den Beteiligten unterzeichnet. Die Fortschritte für die Beschäftigten liegen vor allem in fünf Bereichen:

  • Abbau der befristeten Beschäftigung des wissenschaftlichen Personals
  • Verbesserungen für das unterstützende Personal
  • Familiengerechter Umgang mit Teilzeitbeschäftigung
  • Etablierung und Ausbau gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen
  • Landesweiter Hochschul-Arbeitsmarkt erleichtert Stellenwechsel.