Qualitätsverbesserungsmittel (QV-Mittel)

Das Land NRW stellt allen Hochschulen des Landes jährlich insgesamt 300 Millionen Euro als Ausgleichszahlungen für die entfallenen Studiengebühren zur Verfügung. Basis dieser Zahlungen ist das Studiumsqualitätsgesetz, das als Teil des Gesetzes zur Verbesserung von Chancengleichheit beim Hochschulzugang in NRW zum 30.04.2011 in Kraft getreten ist. Die Mittel werden auf Basis der Studierendenzahlen an die einzelnen Hochschulen verteilt. Sie sind zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen zu verwenden. Die Mittel sollen insbesondere zur Verbesserung der Betreuungsrelation mit dem Ziel der Reduzierung der Abbrecher*innenquoten und Erhöhung der Absolvent*innenzahlen eingesetzt werden. Die Hochschulen müssen jeweils mindestens zwei Drittel ihrer QV-Mittel für hauptamtliches Lehrpersonal und hauptamtliches lehrunterstützendes Personal verwenden.

Wie und wofür werden QV-Mittel an der HSBI vergeben?

An der HSBI werden, nach Abzug eines Verwaltungsoverheads von 3 %, QV-Mittel folgendermaßen verteilt:

  • 75 % erhalten die Fachbereiche – anteilig nach Studierendenzahl,
  • 15 % stehen für zentrale Qualitätsverbesserungsmaßnahmen zur Verfügung und
  • 10 % sind für Mietkosten vorgesehen.

In ihren Hochschulentwicklungsplänen hat die Hochschule folgende vorrangige Verwendungszwecke für die Verausgabung von QV-Mitteln festgelegt:

  • zusätzliches hauptamtliches Lehr- und hauptamlich lehrunterstützendes Personal (einschließlich Gastdozent*innen, Personen aus der Praxis, Tutor*innen), um die Betreuungsrelation zwischen haupamtlichem Lehrpersonal und Studierenden zu verbessern und um kleinere Lerngruppen, einen stärkeren Praxisbezug, eine ausgeprägte internationale Orientierung und innovative Lehre zu ermöglichen,
  • Verbesserung der Laborausstattung,
  • Verbesserung der Versorgung mit Lernmedien,
  • Maßnahmen zur pädagogischen Weiterqualifizierung des Lehrpersonals,
  • Unterstützung der Zentralen Studienberatung.
Welche Maßnahmen werden aus zentralen QV-Mitteln finanziert?

Hochschulweit können aktuell folgende Maßnahmen aus zentralen QV-Mitteln realisiert werden:

  • Verbesserung der Öffnungs- und Servicezeiten an allen Hochschulbibliotheks-Standorten
  • Erweiterung der KiTa-Öffnungszeiten für Kinder von Studierenden
  • zusätzliche Lernmedien
  • Ausbau der E-Learning-Plattform
  • Finanzierung von zentralen Vorkursen
  • Befragungen der Absolvent*innen
  • Maßnahmen zur pädagogischen Weiterqualifizierung des Lehrpersonals
  • Stellen in der Zentralen Studienberatung, im Qualitätsmanagement der Hochschule sowie Tutor*innenstellen im International Office
  • Sprachkurse
  • Stipendien für internationale Studierende
  • Mobilitätsstipendien für studienbezogene Auslandsaufenthalte von Studierenden
Beantragung von zentralen QV-Mitteln
An die Kommission für Studium, Lehre und Qualitätsverbesserung können Anträge zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen nur von Präsidiumsmitgliedern, studentischen Gremien (AStA, StuPa), zentralen Einrichtungen sowie Dezernaten der Hochschulverwaltung zu den Stichtagen am 31. März bzw. 30. September eines Jahres gestellt werden.
Beantragung von QV-Mitteln der Fachbereiche

An die dezentralen QV-Kommissionen in den Fachbereichen können Anträge i.d.R. von allen Mitgliedern des Fachbereichs (im Fachbereich eingeschriebene Studierende, Hochschulpersonal) eingereicht werden.

Stand: 27.02.2024