Das Hochschulprogramm Erasmus+ (European Region Action Scheme for the Mobility of University Students), eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union, fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschullehrenden und Hochschulpersonal in Europa.
Seit 2014 vereinigt das EU-Programm die Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport unter dem Namen "ERASMUS+". Diese Programmgeneration hat am 01.01.2014 begonnen und ist mit einem Budget in Höhe von rund 14,8 Mrd. Euro ausgestattet. Mehr als vier Millionen Menschen werden bis 2020 von den EU-Mitteln profitieren. Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen.
Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zur Förderung von innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren
Leitaktion 3 - Unterstützung politischer Reformen
Übersicht der geförderten Mobilitätsmaßnahmen
33 europäische Staaten nehmen an ERASMUS+ teil: Die 28 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, die Türkei, England und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.
Durch Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
Auslandsstudium für Studierende (SMS)
Auslandspraktikum für Studierende und Absolvent/innen (SMP)
Mobilität zu Unterrichtszwecken für Lehrende (STA)
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken für Beschäftigte (STT)
Ziele des ERASMUS+-Programms
Mit den Fördermitteln wird die Mobilität in Europa und seit 2015 auch mit anderen Teilen der Welt gestärkt. Bis zum Jahr 2020 sollen rund zwei Millionen Studierende von ERASMUS+ profitieren, darunter über eine Viertelmillion aus Deutschland.
Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen werden in den teilnehmenden Ländern von nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) die Nationale Agentur (NA DAAD) für die Hochschulzusammenarbeit:
Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit Kennedyallee 50 53115 Bonn
Die Erasmus+ Charta für die Hochschulbildung bildet den allgemeinen Qualitätsrahmen für europäische und internationale Kooperationsaktivitäten, die eine Hochschuleinrichtung im Rahmen des Erasmus+ Programms durchführen kann.
Die Hochschulcharta und die Charta für Studierende sind in der Downloadbox zu finden.
Auslandsmobilität mit zusätzlicher Förderung
Erasmus+ möchte Chancengleichheit und Inklusion fördern. Um noch mehr Menschen einen Auslandsaufenthalt zu ermöglichen, können die unten genannten Gruppen zusätzliche finanzielle Förderungen erhalten:
Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Studierende mit Kind
Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
(Die Hinweise zum Datenschutz für die Nutzung von Zoom finden Sie in der Downloadbox)
Persönliche Sprechstunde:
Mittwochs | 14.00 - 16.00 Uhr | Raum A 227
Bitte tragen Sie eine medizinische Maske und halten Sie Sicherheitsabstand
Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der/die Verfasser*in; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.