Nach dem Praktikum

Sie haben Ihr Auslandspraktikum erfolgreich abgeschlossen oder stehen kurz davor? Wir hoffen, dass Ihnen die Zeit im Ausland gefallen hat, Sie sich weiterentwickelt haben, viel Neues gelernt haben und wertvolle Erfahrungen machen durften!

Müssen Sie jetzt noch etwas tun?
Ja! Innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende Ihres Praktikums müssen Sie folgende Abschlussunterlagen (gern per Email bzw. online) einreichen: 

1) EU Survey-Onlineumfrage

Gegen Ende Ihres Praktikums bekommen Sie von der Europäischen Union per Email einen Link zu einer Online-Befragung. Bitte füllen Sie diesen Bericht aus und laden Sie ihn im Mobility Tool der EU hoch.

2) Erfahrungsbericht

Nach Ihrem Auslandsaufenthalt müssen Sie einen Erfahrungsbericht einreichen. Dieser Bericht hilft anderen Studierenden, ihren Auslandsaufenthalt zu planen und sich darauf vorzubereiten. Auch für die Arbeit des International Office ist es wichtig, von Ihren Erfahrungen im Ausland zu hören. Einen Leitfaden für den Erfahrungsbericht und ein Deckblatt finden Sie in der Download Box auf dieser Seite.

Wenn Sie mit der Veröffentlichung Ihres Erfahrungsberichts einverstanden sind, schicken Sie uns bitte die Einwilligungserklärung, die Sie ebenfalls in der Download Box auf dieser Seite finden.

3) Praktikumszeugnis

Im Anschluss an Ihr Praktikum müssen Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (in Kopie) einreichen. Die Mindestanforderungen der EU finden Sie auf dieser Seite links unter „Downloads“. Entspricht das Zeugnis nicht den Mindeststandards, kann die zweite Rate nicht ausgezahlt werden.

4) OLS-Sprachtest

Vor Ihrem Praktikum haben Sie bereits einen OLS-Sprachtest absolviert. Am Ende des Praktikums müssen Sie einen zweiten Test ablegen, damit Ihre Fortschritte erfasst werden können. Sie werden dazu automatisch aufgefordert.

5) Studienbescheinigung

Falls Ihr Praktikum über mehrere Semester ging, reichen Sie bitte Studienbescheinigungen für alle Semester nach, während denen Sie Ihr Praktikum absolviert haben.

 

Hinweis zur Stipendienauszahlung

Nach Abschluss Ihres Praktikums müssen Sie den Studierendenbericht ausfüllen und absenden, das Praktikumszeugnis (in Kopie) einreichen und den zweiten OLS-Sprachtest ablegen. Andernfalls kann die zweite Rate Ihres Stipendiums nicht ausgezahlt werden und Sie müssen eine ggf. bereits erhaltene erste Rate zurückzahlen.