Praktikum im Ausland

  • Im ERASMUS+ Programm können nicht nur Studienaufenthalte, sondern auch Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland gefördert werden.
  • Wenn genügend Stipendienmittel zur Verfügung stehen, können Praktika auch weltweit gefördert werden im Rahmen des Programmes Erasmus+ weltweit, max. Förderdauer 10 Monate.


Ziel ist es, dass Studierende und Absolvent*innen in einem internationalen Umfeld Berufserfahrung sammeln können und die Anforderungen des europäischen Arbeitsmarktes kennen lernen. Außerdem können die Studierenden Ihre Sprachkenntnisse ausbauen und Schlüsselqualifikationen wie interkulturelle Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit, Offenheit und Flexibilität erwerben.

Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum zwischen zwei und zwölf Monaten gefördert werden. Praktika nach dem Abschluss (Graduiertenpraktika) können ebenfalls gefördert werden, wenn diese innerhalb von 12 Monaten nach der Exmatrikulation begonnen und abgeschlossen werden.

Praktikumsangebote der Deutsch-Irischen Industrie- und Handelskammer/German-Irish Chamber of Industry and Commerce - AHK Ireland

Jedes Jahr werden mehrere Praktikumsplätze von der AHK Irland in folgenden fünf Bereichen bevorzugt für HSBI Studierende angeboten:

  • Marketing
  • Tax and Legal
  • Controlling
  • Events and Membership
  • Communications and Client Relations

 

Die wichtigsten Infos:

  • Bei allen Angeboten handelt es sich um Praktikumsplätze mit einer Mindestdauer von 5 Monaten.
  • Die Bachelorarbeit kann dort nicht absolviert werden.
  • Man erhält 300 € im Monat.
  • Eine Erasmus+-Förderung ist möglich.
  • Bei Vorliegen coronabedingter Einschränkungen: digitales Praktikum im Homeoffice in Irland oder Deutschland möglich.
  • Bewerbung jederzeit möglich.

 

Mehr und detaillierte Informationen sind in den einzelnen Ausschreibungen in unserem Stellen- und Praxisportal zu finden: https://www.hsbi.de/stellenportal

 

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Hinweise zu Visa für Praktika in Großbritannien

Mit Vollzug des Brexit ist für Praktika in Großbritannien im Rahmen des Erasmus+ Programms seit dem 1. Jan 2021 ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5) erforderlich. Um ein solches Visum beantragen zu können, müssen die Teilnehmenden über ein sogenanntes Certificate of sponsorship verfügen, welches für Erasmus+ vom British Council ausgestellt wird. Bei dem Certificate of sponsorship handelt es sich um eine Referenznummer, die Informationen über die Stelle und die persönlichen Daten des Teilnehmenden enthält und ab dem Zeitpunkt der Ausstellung drei Monate gültig ist. Die Beantragung der Referenznummer ist von der HSBI beim British Council einzureichen. Dieser Vorgang kann bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen und ist für deutsche Staatsbürger*innen nicht kostenpflichtig.

Der Visumsantrag kann nach Vorlage der Referenznummer aus dem Certificate of sponsorship online ausgefüllt werden und kostet 244 britische Pfund (deutsche Staatsbürger*innen erhalten eine Vergünstigung von 55 britischen Pfund).

Wer über ein Visum verfügt, muss zudem eine Immigration Health Surcharge für den Zugang zum NHS, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, zahlen. Für Studierende beträgt die Gebühr 470 britische Pfund jährlich.

In der Kategorie Tier5 (GAE) gibt es keine Vorgabe zum Mindestgehalt. Allerdings ist auch geregelt, dass die Studierenden ihren Lebensunterhalt durch die Erasmus+-Förderung und/oder das Praktikumsgehalt nachweisen müssen und keine öffentlichen Leistungen beantragen dürfen.

Falls Sie Interesse an einem Praktikum in Großbritannien haben, melden Sie sich bitte beim International Office.