Blended Mobility

Mit dem Blended Format können kurze physische Aufenthalte im Ausland mit einer virtuellen Komponente verbunden werden. Es werden sowohl Studierende als auch Beschäftige (inkl. Doktorand*innen) der HSBI gefördert.


Was sind die Voraussetzungen für Blended Mobility?

Studierende

Die physische Mindestdauer muss eingehalten werden:

  • Short-term: min. 5 bis max. 30 Tage
  • Long-term: min. 2 bis max. 12 Monate

Die Teilnahme an der virtuellen Komponente ist verpflichtend.
Bei Short-term Maßnahmen müssen min. 3 ECTS erworben werden.

Beschäftigte (inkl. Doktorand*innen)

Die physische Mindestdauer muss eingehalten werden:

  • min. 2 Tage in Programmländern
  • min. 5 Tage in Partnerländern


Komponenten

Was ist die physische/ virtuelle Komponente?
  • Die physische Komponente können Studienaufenthalte oder Praktika im Ausland für Studierende und Weiterbildungen im Ausland für Beschäftige sein.
  • Als virtuelle Komponente können z.B. gemeinschaftliches online Lernen, Austausch und Teamwork im Rahmen gemeinsamer Projekte und/oder online Kurse gelten. Für die virtuelle Komponente gibt es keine zeitlichen Vorgaben.


Finanzielle Förderung über Erasmus+

Förderungsinformationen
  • 5-14 Tage physische Mobilität 70 Euro pro Tag;
  • 15-30 Tage physische Mobilität: 50 Euro pro Tag
  • Studierende mit Behinderung oder mit Kind erhalten zusätzlich einmalig einen Top up von 100 Euro (5-14 Tage) oder 150 Euro (15-30 Tage)

Virtuelle Komponenten werden nicht finanziell gefördert, sie werden deshalb aber auch nicht auf das Erasmus+ Kontingent angerechnet.



Blended Mobility und Corona

Falls Sie Ihren Auslandsaufenthalt bedingt durch die Corona Pandemie nicht in Präsenz durchführen können, haben Sie die Möglichkeit diese mit Unterstützung von Erasmus+ auch virtuell zu absolvieren.

 

Erasmus+ Unterstützung für virtuelle Auslandsaufenthalte

Die Erasmus+ Unterstützung für virtuelle Auslandsaufenthalte beinhaltet immer, dass Ihnen ein Studienplatz an einer Partnerhochschule studiengebührenfrei zur Verfügung gestellt wird. Welche weiteren Leistungen enthalten sind, soll durch folgende Beispiele verdeutlicht werden:

Komplett online

A) Ihr Auslandssemester findet komplett online statt (Sie sind in Deutschland): Sie können über Erasmus+ mit Sprachkursen des Online Linguistic Support (OLS) unterstützt werden.

B) Ihr Auslandssemester findet komplett online statt (Sie sind an der Partnerhochschule): Sie können OLS-Kurse in Anspruch nehmen und bekommen das reguläre Erasmus+ Stipendium ausgezahlt.

Blended Learning

C) Ihr Auslandssemester findet blended statt (Sie sind an der Partnerhochschule, wo Sie digitale und Präsenzveranstaltungen haben): Sie können OLS-Kurse in Anspruch nehmen und bekommen das reguläre Erasmus+ Stipendium ausgezahlt.

D) Ihr Auslandssemester beginnt online und Sie können erst später einreisen: Auch hier können Sie von Anfang an die Unterstützung über OLS erhalten und ab Einreise im Gastland das reguläre Erasmus+ Stipendium.

Übrigens: Dieselben Regelungen gelten für Auslandspraktika über Erasmus+, auch hier können virtuelle Aufenthalte unterstützt werden.

Weitere Informationen

Sie finden all diese Informationen inkl. zur Verschiebung von Auslandssemestern auch nochmal auf unserer Website und auf den Seiten des DAAD: https://eu.daad.de/service/faq/coronavirus/de/76109-coronavirus-und-erasmus-haeufig-gestellte-fragen-von-gefoerderten-studierenden/

 

Wenn Sie sich für die Erasmus+ Unterstützung für virtuelle Auslandsaufenthalte interessieren, melden Sie sich gerne bei uns (s. Kontaktbox).