Das Erasmus+ Programm fördert nicht nur Auslandsaufenthalte für Studierende, sondern auch kurze Lehraufenthalte an Partneruniversitäten in den Erasmus+ Programmländern (d.h. in einem Mitgliedstaat der EU bzw. in Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen oder der Türkei).
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschule ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an die FH Bielefeld eingeladen werden.
Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Lehrdeputat liegt bei mindestens acht Stunden pro Woche.
Bitte beachten Sie, dass vor Antritt der Reise ein Auslandsdienstreiseantrag gestellt werden muss. Die Erasmus+ Pauschalen werden gemäß den formalen und zeitlichen Vorgaben der Reisekostenstelle der FH Bielefeld abgerechnet.
Die Höhe der Pauschale wird europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
10 km - 99 km: 20 €
100 km – 499 km mit 180 €
500 km – 1.999 km mit 275 €
2.000 km – 2.999 km mit 360 €
3.000 km – 3.999 km mit 530 €
4.000 km – 7.999 km mit 820 €
8.000 km und mehr mit 1.500 €
Sonderförderung für Lehrende mit Behinderung
Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 oder mit einer chronischen Erkrankung können Sie zusätzliche Fördermittel beantragen. Für kurze Blended Mobilitäten können Sie zusätzlich bis zu 150€ einmalig erhalten. Dazu reichen Sie einfach eine Kopie Ihres Behindertenausweises ein, bei einer chronischen Erkrankung gilt auch ein ärztliches Attest, und füllen - im Anschluss an die grundsätzliche Zusage eines Erasmus+ Stipendiums - ein kurzes zusätzliches Antragsformular aus.
Falls im Rahmen des Auslandsaufenthalts besonders hohe Kosten anfallen (z.B. für eine barrierefreie Unterkunft oder Flug oder für eine Begleitperson) können Sie einen sogenannten Realkostenantrag (Langantrag) stellen. In diesem Antrag müssen Sie die anfallenden Kosten genau darlegen und können sie dann bis maximal 15.000 € erstattet bekommen. Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes über das International Office gestellt werden.
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