Weiterbildung für Beschäftigte

Das Erasmus+ Programm fördert nicht nur Auslandsaufenthalte für Studierende, sondern auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal im europäischen Ausland. Diese Fortbildungen finden in den Erasmus+ Programmländern (d.h. in einem Mitgliedstaat der EU bzw. in Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen oder der Türkei) statt. Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.

Über Erasmus+ geförderte Fortbildungsmaßnahmen können an einer Hochschule oder einer anderen (auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätigen) Einrichtung stattfinden.

Bitte beachten Sie, dass vor Antritt der Reise ein Fortbildungsantrag gestellt werden muss. Die Erasmus+ Pauschalen werden gemäß den formalen und zeitlichen Vorgaben der Reisekostenstelle der HSBI abgerechnet.

Wer kann an einer Erasmus+ Fortbildung teilnehmen?

Es können Beschäftigte aus allen Bereichen der HSBI gefördert werden.

Dies sind zum Beispiel:

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Hochschulbibliothek
  • Fachbereiche
  • Finanzen
  • International Office
  • Hochschulkommunikation
  • Personal und Organisation
  • Studienberatung
  • Datenverarbeitungszentrale
  • Gebäudemanagement
Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes zu Fortbildungszwecken
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
  • Beitrag zur Internationalisierung der HSBI
  • Anerkennung al z.B. Teil des Jahresarbeitsplans
  • Informelle Anerkennung z.B. durch Eintrag der Fort- bzw. Weiterbildung im Ausland in der Personalakte (z.B. Hinterlegung eines Zertifikates)
Fortbildungsformate
  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Teilnahme an Internationalen Wochen, Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen

Zahlreiche europäische Hochschulen bieten interessante Fortbildungswochen an. Diese Staff Weeks können inhaltlich sehr varieren, eine bestimmte Zielgruppe adressieren oder einen thematischen Schwerpunkt haben.

Einen Angebotsüberblick finden Sie auf der europäischen Plattform IMOTION. Für die Teilnahme bewerben Sie sich nach Absprache mit Ihrer bzw. Ihrem Vorgesetzten direkt bei der organisierenden Einrichtung und stellen parallel dazu einen Antrag auf Erasmus+ Förderung im International Office.

Finanzielle Förderung über Erasmus+

Die Erasmus+ Förderung beinhaltet

  • Erstattung von Fahrtkosten
  • Erstattung von Aufenthaltskosten
  • ggf. Zuschüsse für Geförderte mit Behinderung

 

Aufenthaltskosten werden in Form von länderspezifischen Tagessätzen ausgezahlt

  • Ländergruppe 1: 180 € bzw. (ab dem 15. Tag) 126 € pro Tag
    • Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
  • Ländergruppe 2: 160 € bzw. (ab dem 15. Tag) 112 € pro Tag
    • Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Ländergruppe 3: 140 € bzw. (ab dem 15. Tag) 98 € pro Tag
    • Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

 

Fahrtkosten werden als Pauschale ausgezahlt

Die Höhe der Pauschale wird europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

  • 10 km - 99 km: 20 €
  • 100 km – 499 km mit 180 €
  • 500 km – 1.999 km mit 275 €
  • 2.000 km – 2.999 km mit 360 €
  • 3.000 km – 3.999 km mit 530 €
  • 4.000 km – 7.999 km mit 820 €
  • 8.000 km und mehr mit 1.500 €

 

Sonderförderung für Beschäftigte mit Behinderung

Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 oder mit einer chronischen Erkrankung können Sie zusätzliche Fördermittel beantragen. Für kurze Blended Mobilitäten können Sie zusätzlich bis zu 150€ einmalig erhalten. Dazu reichen Sie einfach eine Kopie Ihres Behindertenausweises ein, bei einer chronischen Erkrankung gilt auch ein ärztliches Attest, und füllen - im Anschluss an die grundsätzliche Zusage eines Erasmus+ Stipendiums - ein kurzes zusätzliches Antragsformular aus.

Falls im Rahmen des Auslandsaufenthalts besonders hohe Kosten anfallen (z.B. für eine barrierefreie Unterkunft oder Flug oder für eine Begleitperson) können Sie einen sogenannten Realkostenantrag (Langantrag) stellen. In diesem Antrag müssen Sie die anfallenden Kosten genau darlegen und können sie dann bis maximal 15.000 € erstattet bekommen. Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes über das International Office gestellt werden.

 

Netzwerken International - Wie finde ich einen Hochschulpartner im Ausland?

 

Netzwerken International - Beschäftigtenmobilität im Ausland