Studierende, die ihr Kind bzw. ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, können zusätzliche Fördermittel erhalten. Die Höhe der Förderung ist unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Kinder.
Wenn beide Elternteile gleichzeitig einen Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ Förderung absolvieren, kann die zusätzliche Förderung für dasselbe Kind nicht zweimal beantragt werden. Wenn beide Elternteile gleichzeitig einen Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ Förderung absolvieren und mind. 2 Kinder mit ins Ausland genommen werden, können beide Elternteile für je ein Kind zusätzliche Fördermittel erhalten.
Wie beantragen?
Reichen Sie die ehrenwörtliche Erklärung ein (s. Downloadbox). Entsprechende Nachweise müssen auf Anfrage vorlegt werden können (z.B. Geburtsurkunde, Reiseunterlagen des Kindes).
Falls im Rahmen des Auslandsaufenthalts besonders hohe Kosten anfallen, können Sie alternativ einen sogenannten Realkostenantrag (Langantrag) stellen. In diesem Antrag müssen Sie die anfallenden Kosten genau darlegen und können sie dann bis maximal 15.000 € pro Semester erstattet bekommen. Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes über das International Office gestellt werden.
Ebenfalls gefördert werden können vorbereitende Reisen in Programmländern. Eine solche Reise dient der Erkundung der Bedingungen vor Ort.