Zusätzliche Förderung

Erasmus+ möchte Chancengleichheit und Inklusion fördern. Um noch mehr Menschen einen Auslandsaufenthalt zu ermöglichen, können die unten genannten Gruppen zusätzliche finanzielle Förderungen erhalten.

  • Für Studienaufenthalte und Praktika: 250 € pro Monat zusätzlich zu den regulären Erasmus+ Förderraten
  • Für Blended Mobilitäten: 5-14 Tage 100€ einmalig/15-30 Tage 150€ einmalig zusätzlich zu den regulären Erasmus+ Förderraten

Hinweis: Die zusätzlichen Förderungen können nicht kombiniert werden, wenn Sie z.B. aus einem nicht-akademischen Elternhaus kommen und erwerbstätig sind, erhalten Sie die zusätzliche Förderung nicht doppelt.

Einige Erfahrungen können Sie auf der Seite Praxisbeispiele Sonderförderung nachlesen.

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 und Studierende mit einer chronischen Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf, können zusätzliche Fördermittel erhalten.

Wie beantragen?
Reichen Sie die ehrenwörtliche Erklärung ein (s. Downloadbox). Entsprechende Nachweise müssen auf Anfrage vorlegt werden können (z.B. Behindertenausweis, bei einer chronischen Erkrankung gilt auch ein ärztliches Attest, das einen finanziellen Mehrbedarf bestätigt (es muss keine konkrete Summe genannt werden)).


Falls im Rahmen des Auslandsaufenthalts besonders hohe Kosten anfallen (z.B. für eine barrierefreie Unterkunft oder Flug oder für eine Begleitperson), können Sie alternativ einen sogenannten Realkostenantrag (Langantrag) stellen. In diesem Antrag müssen Sie die anfallenden Kosten genau darlegen und können sie dann bis maximal 15.000 € pro Semester erstattet bekommen. Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes über das International Office gestellt werden.

Ebenfalls gefördert werden können vorbereitende Reisen in Programmländern. Eine solche Reise dient der Erkundung der Bedingungen vor Ort (barrierearmer Wohnraum, Bedingungen auf dem Campus, Personennahverkehr etc.) Darüber hinaus kann maximal eine Begleitperson als Assistenz auf der Reise mit einer Pauschale gefördert werden.

Studierende mit Kindern

Studierende, die ihr Kind bzw. ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, können zusätzliche Fördermittel erhalten. Die Höhe der Förderung ist unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Kinder.

Wenn beide Elternteile gleichzeitig einen Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ Förderung absolvieren, kann die zusätzliche Förderung für dasselbe Kind nicht zweimal beantragt werden. Wenn beide Elternteile gleichzeitig einen Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ Förderung absolvieren und mind. 2 Kinder mit ins Ausland genommen werden, können beide Elternteile für je ein Kind zusätzliche Fördermittel erhalten.

Wie beantragen?

Reichen Sie die ehrenwörtliche Erklärung ein (s. Downloadbox). Entsprechende Nachweise müssen auf Anfrage vorlegt werden können (z.B. Geburtsurkunde, Reiseunterlagen des Kindes).

Falls im Rahmen des Auslandsaufenthalts besonders hohe Kosten anfallen, können Sie alternativ einen sogenannten Realkostenantrag (Langantrag) stellen. In diesem Antrag müssen Sie die anfallenden Kosten genau darlegen und können sie dann bis maximal 15.000 € pro Semester erstattet bekommen. Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes über das International Office gestellt werden.

Ebenfalls gefördert werden können vorbereitende Reisen in Programmländern. Eine solche Reise dient der Erkundung der Bedingungen vor Ort.

Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus

Studierende bei denen beide Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen, können zusätzliche Fördermittel erhalten.

Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, gilt als akademischer Abschluss. Ebenso gelten im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), als akademischer Abschluss. In diesen Fällen kann keine zusätzliche Förderung beantragt werden. Ein Meisterbrief gilt nicht als akademischer Abschluss, es können zusätzliche Fördermittel beantragt werden.

Wie beantragen?
Reichen Sie die ehrenwörtliche Erklärung ein (s. Downloadbox). Entsprechende Nachweise müssen auf Anfrage vorlegt werden können (z.B. Angaben zu den Bildungsabschlüssen der Eltern, Ehrenwörtliche Erklärung der Eltern).

Erwerbstätige Studierende

Erwerbstätige Studierende können zusätzliche Fördermittel erhalten, wenn:

  • Der monatliche Erwerb zwischen 450€ und 850€ (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat) liegt; hier gilt auch ein Mittelwert, sofern dieser über 6 fortlaufende Monate im Ergebnis monatlich zwischen 450 € und 850 € liegt
  • Die Erwerbstätigkeit mind. 6 Monate fortlaufend vor Antritt des Auslandsaufenthalts durchgeführt wurde
  • Die Tätigkeit während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt wird (eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden)

Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.


Wie beantragen?

Reichen Sie die ehrenwörtliche Erklärung ein (s. Downloadbox). Entsprechende Nachweise müssen auf Anfrage vorlegt werden können (z.B. Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen).

Webportal: inklusive Auslandsmobilität

Im Rahmen des Projektes EPFIME haben Akteure aus Flandern, Irland und das Erasmus Student Network Angebote entwickelt, um eine europaweite Verbesserung der Mobilität von Studierenden mit Behinderungen zu erreichen. Hierzu gehört u.a. das Onlineportal www.inclusivemobility.eu. Die Plattform ermöglicht es Studierenden, die Angebote von Hochschulen für internationale Studierende mit Behinderungen in einer Datenbank zu recherchieren.

Weitere Informationen: https://inclusivemobility.eu/