Stipendien für das Studium

Die Stipendien richten sich an besonders begabte Studierende mit Fluchthintergrund, die sich durch eine hohe Motivation und Wahrscheinlichkeit des Studienerfolges auszeichnen.

Die Stipendien werden finanziert aus dem Projekt „NRWege ins Studium - Unterstützung von Studierenden mit Fluchterfahrung“ des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft, Nordrhein-Westfalen und dem Programm „STIBET“ des Deutschen Akademischen Austauschdienstes aus Mitteln des Auswärtigen Amtes.

Hinweise zu den Stipendien

Regelmäßig schreibt das International Office im Rahmen verschiedener Projekte des DAAD sowie des MKW Stipendien für Studierende mit Fluchterfahrung aus. Die Ankündigung erfolgt per Rundmail und wird hier auf der Webseite veröffentlicht.  Bewerbungszeiträume sind in der Regel im Frühjahr und im Herbst.


Aktuell können Sie sich bis zum 21. April auf die untenstehenden Stipendien bewerben.

Stipendien für vom Krieg in der Ukraine betroffene Studierende

Mit Unterstützung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes aus Mitteln des Auswärtigen Amtes ist es dem International Office der HSBI erneut möglich, Studierende, die durch den Krieg in der Ukraine in finanzielle Not geraten sind, finanziell zu unterstützen. Rückwirkend von März 2024 für bis zu 12 Monate schreibt das International Office folgende Stipendien aus: (bis zu) 10 Stipendien für vom Krieg in der Ukraine betroffene Personen

Das Stipendium richtet sich an Studierende, die durch den Krieg in der Ukraine in finanzielle Not geraten sind. Die Bewerbung ist für Ukrainer*innen und Angehörige anderer Staaten möglich.

Laufzeit: bis zu 12 Monate (März bis August 2024 oder März 2024 bis Februar 2025)
Fördersumme: 934,00 € monatlich

Hinweis: Die Vergabe von Stipendien erfolgt unter Vorbehalt des Erhalts der Mittel durch den DAAD.

Voraussetzungen:

  • Direkte Betroffenheit vom Krieg in der Ukraine und daraus resultierende finanzielle Probleme
  • Immatrikulation an der HSBI im Sommersemester 2024 (Vollstipendium WiSe 2024/25)
  • Max. 520,00€ Bruttoeinkommen pro Monat aus eigener Arbeit
  • Keine weiteren Stipendien während des Förderzeitraums

Bewerbungsunterlagen:

  • Bewerbungsformular inkl. Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Kopie der deutschen Aufenthaltsgenehmigung
  • Für Studierende anderer Nationen, die aus der Ukraine geflüchtet sind: Nachweisüber Studium in der Ukraine

Auswahlverfahren:
Die Auswahl erfolgt durch eine Auswahlkommission, die durch Mitarbeiter*innen des International Office der HSBI gebildet wird. Die Auswahl wird in einer Ausschussrunde der Beteiligten aufgrund der vorliegenden Bewerbungsdokumente getroffen. Dabei kommt dem Motivationsschreiben eine besondere Bedeutung zu.

Bewerbungsfrist: 21. April 2024

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail in einer PDF-Datei an: ukraine@hsbi.de

Nur vollständige Bewerbungen werden berücksichtigt! Bewerbungen, die aus mehreren Dateien bestehen oder andere Dateiformate (Word, JPEG, etc.) werden nicht berücksichtigt.

Die Auswahl und Benachrichtigung über die Stipendienvergabe erfolgt im Mai 2024.

Stipendien für Studierende mit Fluchterfahrung - Ausschreibung 2024 | 1
Das International Office vergibt im Rahmen des Programms „NRWege ins Studium“ des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) Stipendien an Studierende mit Fluchterfahrung.
  • Vollstipendium: bis zu 934€/Monat für bis zu 12 Monate*
  • Leistungsstipendium: 300€/Monat für bis zu 12 Monate*

Bewerbungsfrist: 21. April 2024

Wer kann sich bewerben?
Studierende, die

  • ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland/an einem Studienkolleg erworben haben,
  • keine deutsche Staatsangehörigkeit haben,
  • eine Fluchterfahrung im Sinne des Programms (Definition siehe Seite 2) haben,
  • vor maximal 5 Jahren nach Deutschland eingereist sind oder bereits durch das Programm
  • „NRWege ins Studium“ oder „Integra“ gefördert wurden,
  • regulär im Fachstudium an der HSBI studieren (kein Sprachkurs, kein Austauschstudium),
  • keine staatlichen Sozialleistungen erhalten,
  • einen BAföG Antrag gestellt haben,
  • überdurchschnittliche Leistungen haben (nur Leistungsstipendium).

Auswahlkriterien

  • erfolgreicher Studienverlauf
  • Studienmotivation
  • finanzieller Unterstützungsbedarf
  • ehrenamtliches Engagement

Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsformular inkl. Motivationsschreiben
  • Nachweis Fluchthintergrund (z. B. Kopie des Bescheides vom BAMF oder Aufenthaltstitel)
  • BAföG Bescheid / Antrag
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Leistungsübersicht
  • Bei Erstantrag ab dem 4. Fachsemester/bei Folgeantrag: positives Gutachten zur persönlichen und fachlichen Eignung einer Hochschullehrerin/eines Hochschullehrers.
  • Nachweis ehrenamtliches Engagement (sofern vorhanden)

Im Rahmen einer Förderung erklärt sich der/die Stipendiat*in bereit, der Hochschule notwendige
persönliche Daten zur Verfügung zu stellen, an Umfragen/Studien teilzunehmen, angebotene
Beratungsleistungen regelmäßig zu nutzen sowie sich bei Bedarf ehrenamtlich in das Programm
einzubringen.

Die Auswahl der Stipendiat*innen erfolgt anhand der Bewerbungsunterlagen durch eine
Auswahlkommission des International Office. Die Auswahlentscheidung wird zum 2. Mai bekannt
gegeben.

Bitte schicken Sie Ihre vollständige Bewerbung innerhalb der Frist per E-Mail in einem PDF-Dokument
an: refugee@hsbi.de

Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Bei Fragen zur Bewerbung schreiben Sie eine E-Mail oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin:
refugee@hsbi.de

* Stipendienlaufzeit: 01.03.2024 bis 28.02.2025; vorbehaltlich der Mittelzusage durch das MKW.

Definition Fluchterfahrung im Sinne des NRWege Programms
Studierfähige mit Fluchterfahrung, die in einem Bachelor- oder Masterstudiengang eingeschrieben sind, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Die Studienberechtigung wurde im Ausland erworben und
  • eine erste Entscheidung des BAMF liegt vor oder es erfolgte eine Aufnahme zum vorübergehenden Schutz oder aus humanitären Gründen oder es erfolgte eine Aufnahme aus dem Ausland und es besteht keine vollziehbare Ausreisepflicht und keine Niederlassungserlaubnis
  • die Einreise liegt nicht länger als fünf Jahre zurück, bevor eine erstmalige Förderung durch NRWege oder das Bundesprogramm Integra erfolgt ist. Die Frist kann einmalig um maximal zwei Jahre verlängert werden für Zeiten, in denen mindestens ein Kind unter 18 Jahre oder ein/e pflegebedürftige/r nahe Angehörige/naher Angehöriger tatsächlich betreut oder gepflegt wurde oder eine eigene schwerwiegende Erkrankung vorlag.

Gefördert durch:

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