Wir empfehlen, dass Sie vor einer Bewerbung (z.B. für einen Studienplatz oder ein Praktikum im Ausland) abklären, ob die Anerkennung für das Studium grundsätzlich möglich und eine Bewerbung für Sie sinnvoll ist.
Laut Rahmenprüfungsordnung der HSBI sind die Prüfungsausschussvorsitzenden (PAV) für die Anerkennung von Leistungen zuständig, im Fachbereich Wirtschaft die Studiengangsleitungen. Für Auslandspraktika kann dies auch das Praxisbüro sein.
Sie können sich zunächst in der Datenbank ZeDoLa einen Überblick verschaffen, ob die Module, die Sie im Ausland belegen möchten, im Rahmen Ihres Studiengangs in der Vergangenheit bereits einmal anerkannt wurden.
Für die Vorprüfung sollten Sie der zuständigen Stelle dann so viele Informationen zukommen lassen wie möglich. Bei einem Auslandssemester oder ein Summer School wären das z.B. Modultitel und -beschreibungen, Studienniveau (Bachelor, Master) und Anzahl der Credits. Bei einem Praktikum z.B. das Unternehmen, die Dauer des Praktikums und der Aufgabenbereich.
Achtung: Die Vorprüfung ist keine Garantie auf Anerkennung, diese wird erst mit dem Learning Agreement geregelt.