Förderung Online-Beginn (Aufenthalte ab 3 Monate)
Auslandsaufenthalte dürfen online beginnen (keine physische Anwesenheit im Gastland erforderlich) und können finanziell gefördert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Zum Zeitpunkt des Beginns Ihres Aufenthalts ist die Ausreise nicht oder mutmaßlich nicht möglich oder nicht zumutbar (z.B. Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, Reisewarnung des Heimatlandes für Deutschland, keine Linienflüge, Einreisesperre des Gastlandes/Deutschlands, Hindernisse bei der Visumsvergabe, Zwangsquarantäne),
- an Ihrer Zielhochschule werden entsprechende Maßnahmen für einen Online-Beginn angeboten (z.B. Online Kurse),
- durch den Online-Beginn können wesentliche Teile von Ziel/Zweck des Auslandsaufenthaltes erreicht werden.
Grundsätzlich ist jedoch ein physischer Aufenthalt angestrebt. Mit der Annahme des Stipendiums erklären Sie sich deshalb bereit, diesen anzutreten, sobald eine Einreise zumutbar ist. Quarantänezeiträume, die Sie u.U. nach der Einreise vor Ort ableisten müssen, können auch gefördert werden.
Förderung Online-Aufenthalte (Aufenthalte weniger als 3 Monate)
Auslandsaufenthalte von weniger als drei Monaten dürfen online durchgeführt werden (keine physische Anwesenheit im Gastland erforderlich) und können finanziell gefördert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme ist die Ausreise nicht oder mutmaßlich nicht möglich oder nicht zumutbar (z.B. Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, Reisewarnung des Heimatlandes für Deutschland, keine Linienflüge, Einreisesperre des Gastlandes/Deutschlands, Hindernisse bei der Visumsvergabe, Zwangsquarantäne),
- eine Online-Durchführung ist möglich,
- durch die Online-Durchführung können Ziel/Zweck der Maßnahme erreicht werden.
Für die genauen Förderungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an das International Office:
Felix Kraemer, Berater für studienbezogene Auslandsaufenthalte
Telefon +49.521.106-70877
felix.kraemer@fh-bielefeld.de