Das Mobilitätsstipendium

Die Hochschule Bielefeld finanziert aus eigenen Mitteln (zQVM – zentrale Qualitätsverbesserungsmittel) Reisekostenzuschüsse für studienbezogene Auslandsaufenthalte von Studierenden.

Das Mobilitätsstipendium hat keine feste Bewerbungsfrist. Es wird nach dem "First Come, First Served"-Prinzip vergeben, solange Mittel zur Verfügung stehen.

Bewerbungen für das Mobilitätsstipendium erfolgen über unser Online-Portal.
Bewerbungen sind wieder möglich.

Was wird gefördert?
  • Studienaufenthalte an Hochschulen im Ausland
  • Praktika an Hochschulen, Unternehmen und Organisationen im Ausland
  • Weitere studienbezogene Auslandsaufenthalte (z.B. Sommerschulen)
Was kann nicht gefördert werden?
  • Auslandsaufenthalte, die bereits über das Erasmus+ Programm gefördert werden
  • Auslandsaufenthalte, für die bereits ein Stipendium bezogen wird, das auch Reisekosten decken soll (z.B. ein DAAD-Vollstipendium mit Reisekostenpauschale)
Wie hoch ist die Förderung?
  • Im geographischen Europa (s. Länderübersicht im Downloadbereich): einmalige Reisekostenpauschale i.H.v. 200,00 €
  • In weiteren Ländern: einmalige Reisekostenpauschale i.H.v. 500,00 €
Vergabe und Auszahlung

Zum Zeitpunkt des Antrags müssen keine weiteren Unterlagen eingreicht werden.

Das Mobilitätsstipendium wird nach der Reihenfolge des Eingangs der (förderfähigen) Bewerbungen vergeben. Es kommt also auf den Zeitpunkt der Bewerbung an, nicht auf den Zeitpunkt der Ausreise oder der Rückkehr.

Die Voraussetzungen für eine Förderung müssen erfüllt sein; eine weitere Auswahl findet nicht statt. Die Zusage erfolgt unter dem Vorbehalt der Durchführung des Auslandsaufenthalts und des Einreichens der Abschlussunterlagen. Das Mobilitätsstipendium wird nur so lange vergeben, wie Mittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen.

Die Auszahlung des Mobilitätsstipendiums erfolgt vor Antritt des Auslandsaufenthaltes.
Abschlussunterlagen

Folgende Abschlussunterlagen müssen innerhalb von 4 Wochen nach der Rückkehr über das Online-Portal eingereicht werden:

  • Nachweis über die Durchführung des Auslandsaufenthalts (Certificate of Stay bzw. Praktikumsbescheinigung o.ä.)
  • Erfahrungsbericht (entsprechend dem Leitfaden des International Office; s. Downloadbereich)